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ALG I
Gast
Unregistered
 
#24
25.08.2020, 18:38
(25.08.2020, 18:10)Gast schrieb:  Wieso moralische Aspekte? Man ist ja nicht gezwungen bei seinem Partner zu leben, um den Staat weniger Geld zu kosten, außer man ist verheiratet. Man kann jederzeit auseinander ziehen und die Vorteile einer eigenen Wohnung genießen. Das hat nichts mit Geld sparen zu tun, sondern mit dem Recht auf eine eigene Wohnung ab dem 25. Lebensjahr. Als nächstes soll man noch ab 25 in einer WG wohnen als HartzIV Empfänger...
Das heißt ja nicht, dass man dann die Wohnung gar nicht bewohnen soll und wie eine Klette in der Wohnung des Partners kleben soll den ganzen Tag, auch wenn man ne eigene hat. Der arbeitet dann ja sowieso und ist tagsüber gar nicht da.

Aber wenn man nunmal mit jemandem zusammen in einer Wohnung lebt, hat man den (finanziellen) Vorteil, dass man sich die allgemeinen Kosten, die für Wohnung, Nebenkosten etc. anfallen, in der Regel teilt.
Dieser Vorteil findet zurecht Berücksichtigung. 


Da kann man sich doch nicht einfach künstlich zum Singlehaushalt machen, eine (Sozial)-Wohnung belegen, die vielleicht jemand anderes dringender benötigt und sämtlichen Steuerzahlern zusätzlich auf der Tasche liegen, vor allem in Zeiten einer Pandemie, in der der Staat ohnehin schon mehr Geld ausgeben muss, als er übrig hat? 

Doch, moralische Aspekte sind da schon einige...

Während des Refs. war es doch eigentlich möglich, etwas für die Überbrückung der Wartezeit bis zum Berufseinstieg zurückzulegen, oder nicht?!
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ALG I - von Gast.NRW - 25.08.2020, 09:30
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