20.08.2020, 20:14
Damit auch alle über den gleichen Inhalt sprechen, verlinke ich dieses Dokument hier mal:
https://www.berlin.de/gerichte/kammerger...streue.pdf
Da steht, dass man sich auch dazu verpflichtet, zu jeder Zeit für die FDGO "einzutreten". Es wird also ein aktives Verhalten geforder bzw. erklärt man sich zu diesem bereit. Die bloße Verweigerung eines solchen aktiven Verhaltens, etwa weil man vllt. einfach lieber passiv bleiben und sich um den gesamten Politikbertieb etc. ganz einfach nicht scheren möchte, macht mMn noch keinen "Verfassungsfeind" aus. Gibt es sowas, Extremismus durch Unterlassen?
Aber natürlich ist es ein rein theoretisches Problem, dass wir uns hier ansehen, oder? In der Praxis unterschreibt wohl jeder dieses Dokument an der richtigen Stelle und das war es dann.
https://www.berlin.de/gerichte/kammerger...streue.pdf
Da steht, dass man sich auch dazu verpflichtet, zu jeder Zeit für die FDGO "einzutreten". Es wird also ein aktives Verhalten geforder bzw. erklärt man sich zu diesem bereit. Die bloße Verweigerung eines solchen aktiven Verhaltens, etwa weil man vllt. einfach lieber passiv bleiben und sich um den gesamten Politikbertieb etc. ganz einfach nicht scheren möchte, macht mMn noch keinen "Verfassungsfeind" aus. Gibt es sowas, Extremismus durch Unterlassen?
Aber natürlich ist es ein rein theoretisches Problem, dass wir uns hier ansehen, oder? In der Praxis unterschreibt wohl jeder dieses Dokument an der richtigen Stelle und das war es dann.
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Erklärung zur Verfassungstreue - von Gast - 19.08.2020, 02:20
RE: Erklärung zur Verfassungstreue - von Gast - 19.08.2020, 08:17
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