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  5. Erklärung zur Verfassungstreue
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Erklärung zur Verfassungstreue
Gast
Unregistered
 
#7
20.08.2020, 20:07
(20.08.2020, 13:07)Gast schrieb:  Wer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist (sogar so sehr, dass er/sie die oben genannte Erklärung nicht abgeben will), hat mE nichts in der Justiz, der Rechtspflege oder der Verwaltung zu suchen.

Das "so sehr" ist dann doch lustig. Als gäbe es einen "Extremismus für Einsteiger", bei dem man "nur" die BRD beseitigen bzw. in wesentlichen Punkten umgestalten will. Und dann gibt es da noch den "Extremismus für Hardliner", bei dem man sich allen Ernstes erdreistet, tatsächlich auf so einem Formblatt die Option 2 anzukreuzen. Wohl nicht, oder?

Sollte jedem klar sein (und ist der Berliner Senatsverwaltung wohl auch klar), dass man mit so einem Formblatt keine wirklich gefährlichen Fische rausfischt. Wer Merkel wegputschen will, der überspringt wohl auch die Hemmschwelle, die einen von einer falschen Angabe auf diesem Formblatt abhalten könnte. Diejenigen, die da wirklich Option 2 ankreuzen, dürften wohl überwiegend Leute sein, die sich aus rein persönlichen "Gewissensgründen" o.ä. nicht ausdrücklich und uneingeschränkt mit der BRD identifizieren soll.

Berechtigung der einen oder der anderen Haltung bzw. Vorgehensweise sei mal dahingestellt. Darüber müssen wir uns hier wohl nicht streiten. Es sollte nur jedem klar sein, dass die faktischen Auswirkungen der Notwendigkeit, sich zu dieser Frage zu erklären, gering sind.
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Erklärung zur Verfassungstreue - von Gast - 19.08.2020, 02:20
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