19.08.2020, 08:18
(19.08.2020, 08:17)Gast schrieb: § 22 Abs. 3 JAO Berlin:
Die Ausbildungsbehörde kann die Rechtsreferendarin oder den Rechtsreferendar aus wichtigem Grund von der Ausübung hoheitlicher Befugnisse ausschließen, insbesondere wenn sie oder er nicht die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin eintritt. Die Entscheidung wirkt auch gegenüber anderen Ausbildungsstellen im Land Berlin, bei denen die Rechtsreferendarin oder der Rechtsreferendar ausgebildet wird
Das heißt also, dass du etwa vom Sitzungsdienst bei der StA ausgeschlossen werden kannst. Macht sich im Zeugnis eher schlecht
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