07.07.2014, 17:57
:angel:
Gut zu wissen :)
Z3:
Entscheidung des Gerichts...LG Köln
Antrag: 1.Feststellung der Unzulässigkeit der Vollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung (not. Kaufvertrag KP:120.000€) über ein Grundstück i.H.v. 20.000€
2. Herausgabe der Ausfertigung des Titels
gegen Beklagte, die Alleinerbin der Verkäuferin (V) des Grundstücks an den Kläger ist. Die Bekl. hatte sich die vollstreckbare Ausfertigung vom Notar besorgt und behauptet, 20.000 € seien entgegen der Fälligkeit nie gezahlt worden.
Kläger legt Quittung über Barzahlung an die V vor. Über die Echtheit V's Unterschrift liegt ein SV-Gutachten in der Akte, das Echtheit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bestätigt. Hilfsweise macht sich der Kläger die Begründung zur Sittenwidrigkeit der Beklagten zu eigen.
Vor der Widerklage veräußert Kläger das Grundstück für 120.000 €.
Widerklage der Beklagten auf Zahlung von 123.000,-€ aus Bereicherungsrecht. Kaufvertrag sei laut Privatgutachten nichtig wegen Sittenwidrigkeit. Gutachter: Verkehrswert des Grundstücks ca. 242.000 € +x. Kläger beruft sich hilfsweise auf Entreicherung.
Gutachterkosten von 1000,- € soll Kläger auch ersetzen.
Gut zu wissen :)
Z3:
Entscheidung des Gerichts...LG Köln
Antrag: 1.Feststellung der Unzulässigkeit der Vollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung (not. Kaufvertrag KP:120.000€) über ein Grundstück i.H.v. 20.000€
2. Herausgabe der Ausfertigung des Titels
gegen Beklagte, die Alleinerbin der Verkäuferin (V) des Grundstücks an den Kläger ist. Die Bekl. hatte sich die vollstreckbare Ausfertigung vom Notar besorgt und behauptet, 20.000 € seien entgegen der Fälligkeit nie gezahlt worden.
Kläger legt Quittung über Barzahlung an die V vor. Über die Echtheit V's Unterschrift liegt ein SV-Gutachten in der Akte, das Echtheit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bestätigt. Hilfsweise macht sich der Kläger die Begründung zur Sittenwidrigkeit der Beklagten zu eigen.
Vor der Widerklage veräußert Kläger das Grundstück für 120.000 €.
Widerklage der Beklagten auf Zahlung von 123.000,-€ aus Bereicherungsrecht. Kaufvertrag sei laut Privatgutachten nichtig wegen Sittenwidrigkeit. Gutachter: Verkehrswert des Grundstücks ca. 242.000 € +x. Kläger beruft sich hilfsweise auf Entreicherung.
Gutachterkosten von 1000,- € soll Kläger auch ersetzen.
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RE: Klausuren Juli 2014 NRW - von Helmuth - 14.07.2014, 19:01
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