05.07.2014, 08:04
:angel:
Ich poste hier in Kurzform für weitere Generationen, was gerade - sehr kurz zusammengefasst - läuft. Ich werde keine rechtlichen Statements abgeben.
Z 1 Klausur , Urteil; Maklerrecht rauf und runter; Alles ein Sachverhalt logischerweise...
Sachverhalt 1: Klage auf Maklerlohn bei LG Düsseldorf, Beklagter aber zum Zeitpunkt der Klageerhebung umgezogen nach Dortmund; Beklagter hatte sich auf Zeitungsannonce (abgedruckt) des K gemeldet, Expose und Infos vom Verkäufer erhalten. In Email die 5% Courtage nicht gesehen, aber zusätzliche Bestätigung mit Hinweis darauf unterzeichnet.
VU im schriftl. Vorverfahren, Zustellungsmangel da nicht an Anwalt.
Einspruch versäumt, Wiedereinsetzung aber möglich. Unverschuldeter Spitalaufenthalt.
Beklagter hat im weiteren Verfahren Anfechtung erklärt.
SV 2:Hilfsaufrechnung und Hilfs-und unbedingte Widerklage mit Forderung wegen rückabgewickelten Grundstückskaufvertrag über anderes Grundstück des Beklagten wegen unbehebbaren Mangels. Beklagter hatte Kläger beauftragt, gegen Provision einen Käufer zu finden..Rückforderung also wegen Rückabwicklung des Grundgeschäfts.unbedingte WK in höhe des überschiessenden Betrags, ca 3000€.
Ich poste hier in Kurzform für weitere Generationen, was gerade - sehr kurz zusammengefasst - läuft. Ich werde keine rechtlichen Statements abgeben.
Z 1 Klausur , Urteil; Maklerrecht rauf und runter; Alles ein Sachverhalt logischerweise...
Sachverhalt 1: Klage auf Maklerlohn bei LG Düsseldorf, Beklagter aber zum Zeitpunkt der Klageerhebung umgezogen nach Dortmund; Beklagter hatte sich auf Zeitungsannonce (abgedruckt) des K gemeldet, Expose und Infos vom Verkäufer erhalten. In Email die 5% Courtage nicht gesehen, aber zusätzliche Bestätigung mit Hinweis darauf unterzeichnet.
VU im schriftl. Vorverfahren, Zustellungsmangel da nicht an Anwalt.
Einspruch versäumt, Wiedereinsetzung aber möglich. Unverschuldeter Spitalaufenthalt.
Beklagter hat im weiteren Verfahren Anfechtung erklärt.
SV 2:Hilfsaufrechnung und Hilfs-und unbedingte Widerklage mit Forderung wegen rückabgewickelten Grundstückskaufvertrag über anderes Grundstück des Beklagten wegen unbehebbaren Mangels. Beklagter hatte Kläger beauftragt, gegen Provision einen Käufer zu finden..Rückforderung also wegen Rückabwicklung des Grundgeschäfts.unbedingte WK in höhe des überschiessenden Betrags, ca 3000€.
Nachrichten in diesem Thema
Klausuren Juli 2014 NRW - von Helmuth - 05.07.2014, 08:04
RE: Klausuren Juli 2014 NRW - von Helmuth - 05.07.2014, 08:07
RE: Klausuren Juli 2014 NRW - von FF83 - 05.07.2014, 11:30
RE: Klausuren Juli 2014 NRW - von Helmuth - 07.07.2014, 17:57
RE: Klausuren Juli 2014 NRW - von Gast - 08.07.2014, 17:51
RE: Klausuren Juli 2014 NRW - von Gast - 08.07.2014, 21:13
RE: Klausuren Juli 2014 NRW - von LilaLi - 09.07.2014, 10:17
RE: Klausuren Juli 2014 NRW - von Gast - 09.07.2014, 16:24
RE: Klausuren Juli 2014 NRW - von Gast - 10.07.2014, 17:01
RE: Klausuren Juli 2014 NRW - von Helmuth - 12.07.2014, 11:49
RE: Klausuren Juli 2014 NRW - von Helmuth - 12.07.2014, 11:58
RE: Klausuren Juli 2014 NRW - von Helmuth - 12.07.2014, 12:06
RE: Klausuren Juli 2014 NRW - von Gast - 12.07.2014, 17:37
RE: Klausuren Juli 2014 NRW - von Gast - 13.07.2014, 10:12
RE: Klausuren Juli 2014 NRW - von Helmuth - 14.07.2014, 19:01
RE: Klausuren Juli 2014 NRW - von Helmuth - 29.07.2014, 10:31