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Notenwahnsinn
Gast
Unregistered
 
#32
07.08.2020, 08:58
Die Noten in den Staatsexamina müssen nichts über die juristischen Fähigkeiten aussagen, sind aber in aller Regel ein recht gutes Indiiz dafür. Tatsächlich wird man wohl annehmen dürfen, dass jemand mit zwei mal VB bessere juristische Fähigkeiten hat als ein zweimal Ausreichend-Kandidat.

Selbstverständlich muss man den psychischen Druck im Examen berücksichtigten, sodass ein juristisches Genie mir Prüfungsangst wohl auch mal zu den schlechteren Kandidaten gehören kann. ALlerdings ist es eben auch eine Fähigkeit ist mit Druck umzugehen.

Ob jetzt jemand 7 oder 8 oder 8 oder 9, oder sogar 7 oder 9 Punkte hat, sagt tatsächlich wenig aus, weil man immer mal daneben hauen, oder auf der anderen Seite eben Glück haben kann. 5 oder 10 Punkte sind aber halt eindeutig.

Es ist auch nicht gesagt, dass der mit 2 VB-Kandidat der bessere Richter ist oder der bessere Anwalt, als ein notentechnisch schlechterer Kandidat. Die Noten haben mit der Befähigung zu einem bestimmten juristischen Beruf wenig zu tun, obgleich sie natürlich, wie erwähnt, ein recht guter Indikator sind.

Und um unseren von der Welt missachteten Freund einzubeziehen:

Eine Hausarbeit zweistellig hinzubekommen ist keine herausragend juristische Leistung, sondern eher eine Rechercheleistung, wobei ich nicht verkennen mag, dass auch hier ein Grundverständnis vorhanden sein muss. Und ähnlich verhält es sich auch mit deinem Urteil. Wenn man die Zeit hat und die Ressourcen, dann kann jeder, der Jura halbwegs versteht, ein sauberes Urteil abliefern. Es ist immer auch eine Frage, wie lange man für etwas braucht. Denn in der Praxis muss man letztlich eines sein: Ökonomisch.
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Notenwahnsinn - von Gast - 06.08.2020, 18:13
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