07.08.2020, 00:36
(07.08.2020, 00:13)Gast schrieb:(06.08.2020, 23:34)Gast schrieb:Ich geb Dir den Kostenersatz, aber wer ernsthaft nach zwei Jahren im Ref nicht sofort die 163a, 136 StPO im Kopf hat, wenn er ne polizeiche Vernehmung hört, war dann doch nicht mit vollem Einsatz dabei.(06.08.2020, 23:18)Gast7 schrieb:(06.08.2020, 21:13)Gast schrieb:(06.08.2020, 20:56)Gast schrieb: Statistisch korreliert der abi schnitt sehr mit den Examensergebnissen. Natürlich hilft die allgemeine Denkleistung. Abi ist nicht nur lernen (insb nicht Mathematik, Physik etc).
Und Examen hat nichts (fast nichts) mit denken, sondern mit schnell schreiben, viel üben und noch mehr ausweniglernen zu tun. Man kann das größte juristische Überbrain sein, dass sich Systematik, Argumente etc selbstständig aus dem Gesetz erschließt. Wer die klassischen Meinungsstreite, Aufbauschemata und Definitionen auswendig kann, wird in der Kürze der Zeit immer überlegen sein.
Ich habe meine Hausarbeiten an der Uni mit 14, 15 und die Seminararbeit mit 17 Punkten bestanden. In den praktischen Stationen hatte ich in jeder Station ein gut. In der Wahlstation (große Strafkammer) habe ich ein 95 seitiges Urteil (in einer Vergewaltigungssache...also absolutes Neuland) geschrieben, das nach der Revison des Angeklagten bis auf 3-4 veränderte Sätze so an den BGH gegangen ist. Im Zivilstationszeugnis hat mein Richter geschrieben, dass ich für das Richteramt hervorragend geeignet wäre und in der Anwaltsstation habr ich eine Berufungsschrift verfasst die zum vollständigen obsiegen geführt hat. Mein 2. StEx ist trotzdem ausreichend lul (und zwar weil ich nicht eine einzige Klausur in den 5 Stunden fertiggestellt habe). Damit ist über die Aussagekraft dieser Prüfung alles gesagt.
Aber bild dir ruhig weiter was auf deine Noten ein. Mehr als ein besseres Fleißschleifchen ist das meines Erachtens nach nicht.
Bullshit hoch dreitausend. Dieses Argument kommt
eigentlich immer von Menschen ohne besonderes juristisches Talent. Ich garantiere dir, dass ich nicht einen einzigen Standardstreit kannte und absolut gar nichts auswendig gelernt habe, sondern zu 100% mit Systemverständnis zweistellig geschrieben habe. Auswendiglernen und Standardquatsch runterspulen ist eher der beste Weg in die Mittelmäßigkeit.
Mein juristisches Talent lässt sich problemlos an meinen praktischen und wissenschaftlichen Leistungen ablesen. Aber du kannst hier lamentieren so viel du willst: Wer im Örecht die Normenkette bei den "Kostenersatz fürs Abschleppen" Fällen auswendig und bei der polizeilichen Vernehmung blind 136 StPO hinschreiben kann, hat zeitlich einen riesigen Vorteil, juristisch aber nichts geleistet.
Ich verstehe, dass Du Dich zu schlecht benotet fühlst und ich stehe dem Prinzip Staatsexamen als (alleinigem) Indikator für das juristische Leistungsvermögen auch eher kritisch gegenüber, aber wenn Du tatsächlich von 8 Klausuren nicht eine fertig bekommen hast, sagt das auch was über Dich aus. Spätestens nach der 3. Klausur merkt man doch, dass was schief läuft und man sich wegen der Zeitnot kürzer fassen muss oder zumindest den Urteilsstil noch konsequenter durchziehen. Und dann gibt es ja noch den Verbesserungsversuch, für den kannst Du trainieren schneller zu schreiben und Dich mehr zu fokussieren.
Ich gebe Dir Recht, dass das Staatsexamen Leute belohnt, die stumpf Dinge auswendig lernen. Dass jemand ohne auswendig gelerntes Wissen ein zweistelliges Examen schreibt, halte ich für pures Glück oder stumpf gelogen. Aber das ist ja jetzt nicht neu. Das Examen ist halt eine Prüfung von vor 100 Jahren, in dem auch die Fähigkeiten getestet werden, die damals wichtig waren. Dass heute durch Computer, Diktierprogramme, beck-online und auch google ganz andere Fähigkeiten praktisch wichtig sind, wird niemand ernsthaft bezweifeln. Trotzdem weiß man seit mindestens 7 Jahren, dass man im 2. Staatsexamen Klausuren mit der Hand schreiben muss. Und man weiß auch, dass viele Leute sich durch auswendig lernen einen Vorteil verschaffen. Da macht man dann entweder mit. Oder lebt mit den Konsequenzen.
Exakt. Und ich hab mich für Letzteres entschieden. Aber so wie du das jetzt formuliert hast, würde ich das sofort unterschreiben. Schön, dass wir uns einig wurden! :)
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Notenwahnsinn - von Gast - 06.08.2020, 18:13
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