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2. Staatsexamen Hessen
TbM
Unregistered
 
#1
03.06.2016, 14:05
Hallo,

Ich habe eine kurze und interessante Frage.
Ist es üblich, dass im 2. Examen in Hessen keine Rechtsmittelbelehrungen versendet werden, sofern man das Examen bestanden hat?
Das würde ja entsprechend heißen, dass die Widerspruchsfrist ein Jahr läuft?


VG
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Nachrichten in diesem Thema
2. Staatsexamen Hessen - von TbM - 03.06.2016, 14:05
RE: 2. Staatsexamen Hessen - von gast bln - 03.06.2016, 14:54


 

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