02.08.2020, 19:13
(02.08.2020, 16:55)GAsst schrieb: Die "richtige" Antwort ist natürlich immer die ehrliche. Jedenfalls wenn man davon ausgeht, dass die Eignung für den Beruf im Interview gut festgestellt werden kann. Wenn man dann Dinge sagt, die sich gut anhören, aber nicht zutreffen, könnte das Eignungsurteil falsch ausfallen und man wird unglücklich, weil man im Beruf nicht klar kommt.
Soweit die Theorie.
Es kommt auf den Konflikt an.
Fachliche Konflikte sind anders anzugehen als persönliche. In fachlichen Konflikten soll in der Justiz das bessere Argument gelten. Bei der StA in Fragen des Opportunitätsprinzips hingegen die Ansicht des Vorgesetzten.
In persönlichen Konflikten suche ich mir gern eine Ansicht von jemandem außerhalb. Auch Kompromisse muss man eingehen können. Einen distanzieren Umgang würde ich im Gespräch nicht ankündigen, das kann schnell als Bockigkeit ausgelegt werden. Wenn es eklatante Missstände sind (also Äußerungen eines Kollegen, die an seiner (charakterlichen) Eignung zweifeln lassen) sollte klar gemacht werden, dass man da nicht wegguckt, sondern ggfl. Meldung macht
Und was fängst du mit der Ansicht von außen an?
Wenn ein Gespräch zu keiner Lösung, auch mit Kompromissen führt, was machst du dann?
In den Einstellungsgesprächen lassen sie dich nicht so leicht aus der Mangel ;-)
Ab wann würdest du denn Meldung machen?
Kollegialität ist ebenfalls eine geforderte Eigenschaft...
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Test der Konfliktfähigkeit im Einstellungsgespräch - von Gast - 02.08.2020, 15:21
RE: Test der Konfliktfähigkeit im Einstellungsgespräch - von GAsst - 02.08.2020, 16:55
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