31.07.2020, 18:28
Bei mit steht im Zeugnis der 1. Station der AG neben 10 Punkten drin, dass ich als für das Richteramt geeignet angesehen werde. Hingegen gab mir der Richter in der Ausbildung 8, wobei dies bei ihm eine nach seinen Worten "gute Note" sei (alte Schule). Andere verfassten nur 3 Urteile und bekamen mehr, vorallem von jüngeren Richter*innen.
Die Formulierung im AG Zeugnis hat übrigend nur ein anderer Referendar auch bekommen - scheint also was besonderes zu sein.
Anders bei der StA: Dort bekam ich in der AG 10 Punkte und einen zunächst standartmäßig anmutenden Text. Hingegen erfuhr ich dann von meinen Kollegen, das viele auch negative Sätze erhalten haben. Die praktische Ausbilderin vergab 9 Punkte und meinte, dass ein Zusatz für die Berufseignung als StA bereits durch die 9 ausgesagt werden. Bei ihr bekam ich dafür aber gute (oder normale, ich weiß es grad nicht mehr) Kenntnisse des Prozessrechts und überdurchschnittliche Kenntnisse des materiellen Rechts bescheinigt.
Man kann sich folglich weder auf den Text, noch auf die Noten getrennt verlassen, doch geben alle Zeugnisse zusammen sicherlich eine gewisse Tendenz.
All das bringt aber nichts, sofern ich nicht die mindestnote im 2. Erreiche, bei den Ländern, die nur im 2. eine Untergrenze setzen. Das sind meist 8 Punkte und 1x habe ich gelesen, dass auch 7 akzeptiert werden, falls man noch Extraqualifikstionen hat, wie einen anderen Bachelor oder Anwaltserfahrung.
Viele Länder sagen aber, dass die Mindestnote durch nichts ausgeglichen werden kann, nichtmal ne Diss.
Bin eh gespannt wie die Einstellungsquoten sind nöchstes Jahr... sowohl der Staat wird wohl sparen müssen und bei einbrechender Wirtschaft wird der Staat als sicherer Hafen betrachtet. Wird wohl schwer werden.
Die Formulierung im AG Zeugnis hat übrigend nur ein anderer Referendar auch bekommen - scheint also was besonderes zu sein.
Anders bei der StA: Dort bekam ich in der AG 10 Punkte und einen zunächst standartmäßig anmutenden Text. Hingegen erfuhr ich dann von meinen Kollegen, das viele auch negative Sätze erhalten haben. Die praktische Ausbilderin vergab 9 Punkte und meinte, dass ein Zusatz für die Berufseignung als StA bereits durch die 9 ausgesagt werden. Bei ihr bekam ich dafür aber gute (oder normale, ich weiß es grad nicht mehr) Kenntnisse des Prozessrechts und überdurchschnittliche Kenntnisse des materiellen Rechts bescheinigt.
Man kann sich folglich weder auf den Text, noch auf die Noten getrennt verlassen, doch geben alle Zeugnisse zusammen sicherlich eine gewisse Tendenz.
All das bringt aber nichts, sofern ich nicht die mindestnote im 2. Erreiche, bei den Ländern, die nur im 2. eine Untergrenze setzen. Das sind meist 8 Punkte und 1x habe ich gelesen, dass auch 7 akzeptiert werden, falls man noch Extraqualifikstionen hat, wie einen anderen Bachelor oder Anwaltserfahrung.
Viele Länder sagen aber, dass die Mindestnote durch nichts ausgeglichen werden kann, nichtmal ne Diss.
Bin eh gespannt wie die Einstellungsquoten sind nöchstes Jahr... sowohl der Staat wird wohl sparen müssen und bei einbrechender Wirtschaft wird der Staat als sicherer Hafen betrachtet. Wird wohl schwer werden.
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