29.07.2020, 09:31
(29.07.2020, 09:13)Gast schrieb:(29.07.2020, 04:28)Gast schrieb: Die Fachgebiete, in denen der VB-Jurist sich nicht auskennt, kennt der Jurist mit 2xa sich nach Studium und Ref aber auch noch nicht aus. Da hat er sich erst später eingearbeitet. Das hätte der VB-Jurist wohl auch gekonnt. Die Noten aus den Examina streiten für die Vermutung, dass er das sogar besser/schneller/zuverlässiger gekonnt hätte.Schön, dass Du die RIchtigstellungen für Deine Behauptung immer gleich mitlieferst, auch wenn Du sie mit "bitte keine Beiträge über..." einleitest. Wer sich Kritik verbittet, hat im Allgemeinen ANgst, dass sie stimmt. Insofern ist das wahrscheinlich der selbstentlarvendste Beitrag den dieses Forum je gesehen hat. Mach so weiter.
Der Jurist mit 2xa hat leider mit seinen Examina zwei Indizien dafür hinterlassen, dass er entweder weniger potential hat oder dieses nicht ausnutzen kann/möchte (bitte keine Beiträge mit Aufzählungen von alterntiven Umständen für das vergleichsweise schlechte Abschneiden in den Prüfungen). Das sind zwei verpasste Chancen, obwohl der Kandidat sich der "Notenfixierung" bewusst war. Das wirkt für Arbeitgeber nunmal etwas weniger attraktiv als bei dem VB-Juristen (bitte keine Beiträge über fehlende Zusammenhänge zwischen Erfolg im Examen und Erfolg im Berufsalltag).
Aus Sicht des Staates oder des ÖD allgemein müsste man sich auch fragen, anhand welcher Kriterien ansonsten die Bestenauslese (insbesondere für den Richterberuf) durchgeführt werden soll (bitte keine Beiträge zu den "viel wichtigeren" Softskills).
Konkret auf den Richterdienst zugeschnitten muss man wohl noch bedenken, dass der Staat ein Interesse an einer umfassenden Verwendbarkeit hat. Wer nur auf einem ultra-spezial-Fachgebiet fit ist, ist da weniger hilfreich. Abgesehen davon, dass (nach der Logik des Staates) in Studium und Ref sehr allgemeine Inhalte und Kompetenzen vermittelt werden, die man in jedem Fall braucht (bitte auch keine Beiträge über die fehlende Berechtigung dieser Annahme).
In den Augen der GK mag man bessere Examensnoten auch noch mit höherer Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft in Verbindung bringen (bitte keine Beiträge zur fehlenden Grundlage dieser Sichtweise).
Etwas harsch formuliert:
Wer kein VB hat, der hätte sich vielleicht lieber in den letzten 7 Jahren mal in die allgemeinen Bereiche und die Klausurpraxis eingearbeitet.
Warum, er hat doch völlig recht. Kritik wäre ja keine an ihm, sondern an einem System, das aber eben genau so funktioniert, wie er das hier gerade erklärt hat. Also gibts auch keine Kritik an ihm, die er sich verbitten müsste. Dass er das immer gleich mitliefert, ist mE völlig sinnvoll: wieso sollte man hier jetzt zum hundersten Mal diskutieren, ob das so richtig/sinnvoll/gerecht oder was auch immer ist? Wenn ich zb mit 7,74 Richter in NRW werden möchte und hier im Forum frage, ob das geht, ist die Antwort "Nein, die stellen erst ab 7,76 ein" doch auch inhaltlich richtig. Nur, weil daraus dann wieder ne Diskussion darüber wird, wie sinnvoll das ist, ändert sich die Antwort auf meine Frage ja trotzdem nicht.
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