24.07.2020, 16:42
(24.07.2020, 16:37)Gast schrieb: Das Lesen von Rechtsprechung für das Examen darf nicht völlig unterschätzt, es sollte aber auch nicht überbewertet werden:
Einen "Mindestkonsum" der absoluten Top-Hits der Rechtsprechung der letzten 1-2 Jahre würde ich jedem Kandidaten empfehlen. Das beinhaltet nicht jedes Urteil, in dem der Begriff "Pferd" auftaucht, wohl aber jede größere bahnbrechende Entscheidung (etwa: BVerfG - Richternachtdienst/StPO, BGH - §§ 280, 281 BGB beim EBV, usw.). Diese Urteile sollte man aber ohne Weiteres allen gängigen Publikationen oder sogar LTO entnehmen können.
Alles, was über diesen Mindestkonsum hinaus geht, hat m.E. eher einen überschaubaren Grenznutzen. Es stimmt zwar, dass
- die eigene juristische Sprache und Ordnungsfähigkeit durch die Lektüre von Urteilen geschult werden
- und man u.U. Glück hat, genau "das eine" Urteil gelesen zu haben, was dann drankommt.
Aber die Examensvorbereitung ist eben auch zeitlich begrenzt. Dabei finde ich es weitaus wichtiger, dass der eigentliche Stoff sitzt und man v.a. auch genügend Klausuren schreibt. Die Gefahr ist sonst groß, dass man einzelne Sonderfälle lernt, dafür aber den Wald vor lautet Bäumen nicht mehr sieht.
Deshalb würde ich sagen, dass man in einer normalen Examensvorbereitung immer mal wieder die aktuellen Urteile überfliegen (um keinen "Mega-Fall" zu verpassen) und hin und wieder ein paar Urteile lesen sollte (mehr, um sich evtl. den Stil etwas anzueignen). Dies aber nur, wenn man ohnehin schon genügend Klausuren schreibt und den Stoff i.W. beherrscht.
So ungefähr ist es. Jetzt im Juli kamen wieder so viele aktuelle Dinger dran (alle in unseren Onlinekursen thematisiert bzw. auf den Handouts!). Wer die vorher so ungefähr auf der Pfanne hatte, der hatte einen Vorteil gegenüber denen, die sich das alles erst mühsam in der Klausur herleiten müssen mit "Basics". Und die Lösungskizzen folgen nun mal der Vorlage.
So, ich geh jetzt Basketball spielen mit meinem Sohn und habe keine Lust, mich hier länger mit Posts a la "Wissen anhäufen bringt nichts. Urteile (die ja unstreitig Gegenstand von Examensklausuren sind) sind sinnlos zu lesen. Hab nix für meine Vorbereitung getan, lief trotzdem geil. Würd ich jedem so empfehlen, LG Gast" rumzuplagen.
Wer das alles hier liest und ggf. sogar schon ein Prädikat im ersten Examen hat und/oder ein bißchen Erfahrung mit Korrektur/Examensklausuren etc, der weiß ohnehin, dass ich nicht wirklich falsch liege.
Peace. Over and out
Torsten K.
P.S. Sorry, das ich bißchen genervt bin, bin auch nur ein Mensch. Will keinen persönlich angreifen, kenne ja keinen, weil jeder außer mir nur anonym postet. Aber ich WEISS - soll nicht komisch klingen - aus eigener beruflicher Erfahrung vielleicht sogar ein bißchen mehr als andere Poster etwas zu diesen Themen und mich regt dann immer auf, wenn Leute völlig irres Zeuchs posten, wo ich aus der Realität weiß (!), dass es Quatsch ist. Und wenn es doch geklappt hat, ein Fall von Tausend ist und bei allen anderen lief es halt scheiße bei der Art von Vorbereitung. Und das will ich vermeiden. Was meint ihr, wieviele Referendare sich von solchen Posts total verunsichern lassen? Ich begleite jedes Jahr Hunderte von Referendaren mit nicht so guten Noten für den Verbesserungsversuch und erfahre, wie die sich vorbereitet haben. Und viele sehr gute Kandidaten und sehe, wie die sich vorbereitet haben. Daraus kann man dann Schlüsse ziehen.
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