24.07.2020, 15:20
(24.07.2020, 15:05)Gast schrieb: Ich habe bereits in einer Kanzlei gearbeitet, war mit 34k brutto dort aber nicht sehr zufrieden, auch warn die Abreitsbedingungen eher schlecht. :s
Deshalb habe ich mich woanders umgeschaut und jetzt ein Angebot bekommen: 6 Monate Probearbeit im Rahmen eines Praktikums für 1000 Euro pro Monat Aufwandsentschädigung. Wenn ich mich bewähre, werde ich für 45k eingestellt mit Aussicht auf 50k nach weiteren 6 Monaten.
Mit meinen 2xa habe ich leider nicht viele Aussichten, gerade hier in meiner mitteldeutschen Kleinstadt (Eltern und Geschwister hier). 45k klingen auch deutlich besser als 34k. 1000 Euro sind jetzt nicht der Burner, aber es sind ja nur 6 Monate. Solange kann ich es mir leisten (1-Zimmer-Wohnung), bissel Geld habe ich auch gespart.
Was meint ihr?
Das klingt sittenwidrig. Schau Dir mal die BAG Rechtsprechung zur Anwaltsvergütung an. Da war schon vor ca. 10 Jahren die Grenze für die Vergütung von Rechtsanwälten bei ca. 1.800€, meine ich. Die ist natürlich die letzten Jahre entsprechend mitgestiegen. 1000€ für Vollzeit liegt auch noch deutlich unter dem Gehalt von ReFas, das das BAG als Referenz herangezogen hatte.
Dass sich eine Kanzlei da mit der Ausrede "Praktikum" versucht herauszureden, dürfte nicht greifen. Schließlich hast Du eine abgeschlossene Ausbildung und wirst als RA tätig; auch ist die Probearbeitszeit ein vollwertiges Arbeitsverhältnis, so dass man nicht einfach für diesen Zeitraum eine sittenwidrige Vergütung als "Aufwandsentschädigung" verpacken kann.
Bist Du rechtschutzversichert? Wenn Du wirklich meinst, das machen zu wollen oder müssen, solltest Du später entsprechenden Lohn nachträglich einklagen. Und die Kanzlei der zuständigen Kammer melden. Bei einer Kanzlei, die so etwas anbietet, würde ich nämlich nicht davon ausgehen, dass sie Dich danach für den angekündigten Lohn beschäftigt, sondern das Arbeitsverhältnis rechtzeitig in der Probezeit kündigt und den nächsten Verzweifelten sucht.
Viel Erfolg auf der Suche nach etwas Besserem!
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