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Abordnung / Organisatorisches/Geld
Gast
Unregistered
 
#1
21.07.2020, 14:34
Bei einer Abordnung bleibt ja das Dienstverhältnis zum (ursprünglichen) Dienstherrn, der Status etc bestehen.
Ich frage mich, wer aber zahlt?
Wenn ich mich als R1-Richter abordnen lasse, bekomme ich ja mein R1-Gehalt weiter. Die Stellen zB in einem Bundesministerium sind doch aber keine R1-Stellen, sondern A-irgendwas. Die Ministerialzulage würde ich aber dennoch erhalten.
Zahlt mein Land mein R1-Gehalt dafür, dass ich beim Bund arbeite?
Und wenn ich mich als R1-Richter in ein anderes Bundesland abordnen lasse (und beide Bundesländer mitmachen würden), zahlt auch mein altes Land zunächst weiter?
Oder ist es so, dass der neue Dienstherr schon zahlt, nur der Status beim alten noch verbleibt, sodass man zurück kann?
Bei ersterem würde doch kein Bundesland seine Richter freiwillig (auch nicht zum Bund) abordnen?

Kann da jemand aus Erfahrung erklären? Vielleicht stehe ich auch komplett auf dem Schlauch  Huh
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Nachrichten in diesem Thema
Abordnung / Organisatorisches/Geld - von Gast - 21.07.2020, 14:34
RE: Abordnung / Organisatorisches/Geld - von RichterBW - 21.07.2020, 15:46
RE: Abordnung / Organisatorisches/Geld - von Gast - 21.07.2020, 17:14
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RE: Abordnung / Organisatorisches/Geld - von Gast - 21.07.2020, 18:31
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