16.07.2020, 17:32
Normalerweise gibt es eine Frist, bis zu der man seine Bewerbung ohne Konsequenzen zurück ziehen kann. Ich meine bei mir war das damals ca. 2 Monate vor dem Ref der Fall. Hab ich damals, auch in Bayern, gemacht und hat problemlos funktioniert.
Wenn man seine Bewerbung nach Ablauf der Frist zurück zieht, drohen einem zunächst keine unmittelbaren Konsequenzen (außer, dass die Angestellten ein bisschen pissig sind ;) ). Allerdings hat man dann keinen Anspruch mehr darauf, dass bei einer neuerlichen Bewerbung der Standortwunsch berücksichtigt wird. Kann einem dann halt passieren, dass man bei der nächsten Bewerbung fürs Ref an den AdW geschickt wird.
Wenn man seine Bewerbung nach Ablauf der Frist zurück zieht, drohen einem zunächst keine unmittelbaren Konsequenzen (außer, dass die Angestellten ein bisschen pissig sind ;) ). Allerdings hat man dann keinen Anspruch mehr darauf, dass bei einer neuerlichen Bewerbung der Standortwunsch berücksichtigt wird. Kann einem dann halt passieren, dass man bei der nächsten Bewerbung fürs Ref an den AdW geschickt wird.
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Ref Bewerbung zurückziehen? - von Juratyp - 16.07.2020, 14:43
RE: Ref Bewerbung zurückziehen? - von Gast - 16.07.2020, 17:08
RE: Ref Bewerbung zurückziehen? - von Juristin93 - 16.07.2020, 17:32
RE: Ref Bewerbung zurückziehen? - von Juratyp - 20.07.2020, 10:55