16.07.2020, 14:25
(16.07.2020, 14:17)Gast schrieb: Wahrscheinliche eine blöde Frage, der Gesetzeswortlaut ist ja eindeutig (auf Zeit/Lebenszeit), aber als Beamter auf Probe kann man nicht sozusagen als Richter abgeordnet werden?
Dann muss man erst um Entlassung bitten und dann neu als Richter auf Probe eingestellt werden?
Ein Richter kraft Auftrags MUSS nach 2 Jahren zum Richter auf LEBENSZEIT ernannt werden oder wieder Beamter sein. Das könnte nach einem Jahr als Probebeamter also kürzer sein als bei einem regulär eingestellten Proberichter.
;) also: nein, das geht nicht
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Abordnung nicht als, sondern "zum" Richter - von Gast - 11.07.2020, 09:47
RE: Abordnung nicht als, sondern "zum" Richter - von Gast - 11.07.2020, 09:52
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