11.07.2020, 10:09
(11.07.2020, 09:54)Gast schrieb: Dass die Ernennung zum Richter kraft Auftrags nur bei Beamten möglich ist, ergibt sich aus § 14 DRiG ...
Ansonsten ist das der Weg, ja. Hatte selbst (als Ri auf Probe) einen Kollegen, der Ri kraft Auftrags war.
Danke für die Norm.
Dann scheidet eine Ernennung als Beamter auf Probe auch aus? Oder ist mit Beamter auf Zeit Probe gemeint?
Im Umkehrschluss muss man als Angestellter dann kündigen und sich als Proberichter ernenn lassen oder kennt da einer einen anderen Weg?
Nachrichten in diesem Thema
Abordnung nicht als, sondern "zum" Richter - von Gast - 11.07.2020, 09:47
RE: Abordnung nicht als, sondern "zum" Richter - von Gast - 11.07.2020, 09:52
RE: Abordnung nicht als, sondern "zum" Richter - von Gast - 11.07.2020, 09:54
RE: Abordnung nicht als, sondern "zum" Richter - von Gast - 11.07.2020, 10:09
RE: Abordnung nicht als, sondern "zum" Richter - von Gast - 11.07.2020, 10:20
RE: Abordnung nicht als, sondern "zum" Richter - von Gast - 11.07.2020, 10:24
RE: Abordnung nicht als, sondern "zum" Richter - von Gast - 11.07.2020, 16:33
RE: Abordnung nicht als, sondern "zum" Richter - von Gast - 11.07.2020, 16:39
RE: Abordnung nicht als, sondern "zum" Richter - von Gast - 16.07.2020, 14:17
RE: Abordnung nicht als, sondern "zum" Richter - von Gast - 16.07.2020, 14:25
RE: Abordnung nicht als, sondern "zum" Richter - von Gast - 16.07.2020, 14:34