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Abordnung nicht als, sondern "zum" Richter
Gast
Unregistered
 
#3
11.07.2020, 09:54
Dass die Ernennung zum Richter kraft Auftrags nur bei Beamten möglich ist, ergibt sich aus § 14 DRiG ...

Ansonsten ist das der Weg, ja. Hatte selbst (als Ri auf Probe) einen Kollegen, der Ri kraft Auftrags war.
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Abordnung nicht als, sondern "zum" Richter - von Gast - 11.07.2020, 09:47
RE: Abordnung nicht als, sondern "zum" Richter - von Gast - 11.07.2020, 09:52
RE: Abordnung nicht als, sondern "zum" Richter - von Gast - 11.07.2020, 09:54
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