07.07.2020, 14:40
Hallo,
wahrscheinlich eine banale Frage - aber ist mein 1. Urteil: Bin gerade dabei den Tatbestand zu schreiben (Zivilurteil) und eine Partei ist eine Gesellschaft mit sehr langem Namen, ist es zulässig, nach vollständiger erstmaliger Nennung des Namens der Partei eine Klammer einzufügen und dann die nachfolgend verwendete Bezeichnung aufzuführen?
Also folgendermaßen: "XXX XXX GmbH (Nachfolgend: X)".
Vielen Dank für einen Hinweis.
wahrscheinlich eine banale Frage - aber ist mein 1. Urteil: Bin gerade dabei den Tatbestand zu schreiben (Zivilurteil) und eine Partei ist eine Gesellschaft mit sehr langem Namen, ist es zulässig, nach vollständiger erstmaliger Nennung des Namens der Partei eine Klammer einzufügen und dann die nachfolgend verwendete Bezeichnung aufzuführen?
Also folgendermaßen: "XXX XXX GmbH (Nachfolgend: X)".
Vielen Dank für einen Hinweis.
Nachrichten in diesem Thema
Abkürzung von Namen im Tatbestand - von Urteil - 07.07.2020, 14:40
RE: Abkürzung von Namen im Tatbestand - von Tsag - 07.07.2020, 15:26
RE: Abkürzung von Namen im Tatbestand - von Urteil - 07.07.2020, 16:16
RE: Abkürzung von Namen im Tatbestand - von Hessen - 09.07.2020, 09:51
RE: Abkürzung von Namen im Tatbestand - von Gast - 11.07.2020, 21:31
RE: Abkürzung von Namen im Tatbestand - von Gast - 20.07.2020, 20:46