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NRW: Zivil-/Strafstation im Ausland
Gast23
Unregistered
 
#2
07.07.2020, 12:31
(07.07.2020, 07:19)Gast schrieb:  In NRW ist es ja erlaubt, zumindest teilweise auch die Zivil- oder Strafstation schon im Ausland zu verbringen. Das Gesetz spricht hierbei von "einer geeigneten überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle". Kommt das in der Praxis auch wirklich vor? Hat da jemand Erfahrungen mit gemacht, kennt jemand einen AG-Kollegen mit Erfahrungen oder sowas?

Ich verstehe den Wortlaut nun so, dass es sich nicht zwingend um ein Gericht bzw. eine Anklagebehörde handeln muss. Zumal es zumindest im überstaatlichen Bereich mit wirklichen Gerichten oder Anklagebehörden ja auch eher mager aussieht. Demnach müssten theoretisch auch andere Stellen in Frage kommen, solange ich nur das OLG davon überzeugen kann, dass diese Stelle "geeignet" ist. Oder?

Ih frage mich nun, was da für Stellen alles infrage kommen.

Was wird seitens des OLG akzeptiert?
Welche Stellen im Ausland nehmen Referendare an?

Ich dachte vor allem an Folgendes:
- EuGH als Zivilstation
- EuGH als Strafstation (Europäisches Strafrecht)
- EGMR in beiden Stationen
- IStGH als Strafstation
- Schiedsgerichtsbarkeit als Zivilstation
- ausländische Bundesgerichte usw. (angeblich zB Israel)

Problematisch erscheint mir vor allem, dass es ja nur 2 Monate in der Zivilstation und nur 3 Monate in der Strafstation sein dürfen. Verschiedene Stellen scheinen sich aber eine Mitarbeit für längere Zeit zu erhoffen. Außerdem befürchte ich, dass man dort möglicherweise nicht verstehen wird, dass ich ja "nur" Referendar bin und dann dort in Vollzeit eingespannt werde.

Gerne auch Erfahrungen aus der Wahlstation, welche dieser Stellen auf Referendare eingestellt sind. Freue mich auf Beiträge!


Von keinem mitbekommen, dass jmd. schon im Rahmen der Zivil- oder Strafstation ins Ausland gegangen ist.
Würde spontan auch mal behaupten, dass dem § 45 II JAG NRW entgegensteht. Oder willst du für jede AG aus dem Ausland anreisen?
Würde es darüber hinaus auch nicht empfehlen, denke das würde schon zu einer sozialen Isolation von der AG führen und das Lernen schwieriger machen.
Spar lieber dein Geld und mach ne gute Wahlstation im Ausland, da kannst du hin wo du willst (fast).
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Nachrichten in diesem Thema
NRW: Zivil-/Strafstation im Ausland - von Gast - 07.07.2020, 07:19
RE: NRW: Zivil-/Strafstation im Ausland - von Gast23 - 07.07.2020, 12:31
RE: NRW: Zivil-/Strafstation im Ausland - von Gast - 07.07.2020, 16:01
RE: NRW: Zivil-/Strafstation im Ausland - von Gast - 08.07.2020, 01:35
RE: NRW: Zivil-/Strafstation im Ausland - von GastNRW23 - 08.07.2020, 08:55
RE: NRW: Zivil-/Strafstation im Ausland - von Gast - 08.07.2020, 21:32
RE: NRW: Zivil-/Strafstation im Ausland - von GAsst - 09.07.2020, 07:18


 

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