• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Abstraktum Anklage
Antworten

 
Abstraktum Anklage
Nrw1234
Unregistered
 
#1
04.07.2020, 12:47
Hallo liebe Leute, 

Kann mir jemand die Formulierung zum 244 a I stgb für das Abstraktum nennen. Bin ein wenig verwirrt. 

Es liegt nämlich neben 242, 243 I s. 2 Nr. 3 gewerbsmäsig auch die Quali 244 I Nr. 2 stgb Bande vor, dann wäre ja auch der 244a I stgb erfüllt. 

Schreib ich beim 244a I das Gesetz einfach ab oder wird dann die jeweilige nr. Des 243 umformuliert? 

Wäre über informative  Hilfe dankbar :)
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Abstraktum Anklage - von Nrw1234 - 04.07.2020, 12:47
RE: Abstraktum Anklage - von Gast - 06.07.2020, 22:18


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus