04.07.2020, 08:46
(04.07.2020, 08:36)Gast schrieb: Aber selbst dann kommen am Ende doch effektiv weniger als 250 Euro beim AN an, oder? Die Geltendmachung der Steuer und Sozialabgaben als Werbungskosten führt doch nur dazu, dass auf deren Gesamthöhe (sagen wir bspw 20 Euro) wiederum vom Gesamtjahresbrutto abgezogen wird und darauf keine Steuer gezahlt wird, oder? Zu einer vollen Kompensation kommt es nicht. Oder habe ich einen Denkfehler?
Jain
Bspw
Beim
Dienstwagen, zahlt der Arbeitgeber direkt die Rechnung aber dann wird der Geldwerte Vorteil als extra gehaltsbstsandteil angegeben.
Du bekommst dann nicht das Geld ausbezahlt sondern fiktiv wird die Übernahme der Kosten deinen Lohn hinzugerechnet, so dass dein m progessionsvorbehalt steigt.
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Angestellter RA - Kammetbeiträge, Haftpflicht, etc - von Gast - 03.07.2020, 15:42
RE: Angestellter RA - Kammetbeiträge, Haftpflicht, etc - von GAsst - 04.07.2020, 00:12
RE: Angestellter RA - Kammetbeiträge, Haftpflicht, etc - von Gast - 04.07.2020, 08:36
RE: Angestellter RA - Kammetbeiträge, Haftpflicht, etc - von Gast - 04.07.2020, 08:46
RE: Angestellter RA - Kammetbeiträge, Haftpflicht, etc - von Gast - 04.07.2020, 10:19