04.07.2020, 00:12
Es kann natürlich unterschiedlich ausgestaltet sein. Wenn aber diese Kosten durch den AG übernommen werden, sind sie - nach Ansehung der Finanzverwaltung - Arbeotslohn, sodass Lohnsteuer darauf gezahlt werden muss. Diese zusätzliche Lohnsteuer kannst du aber dann als Werbungskosten absetzen.
Nachrichten in diesem Thema
Angestellter RA - Kammetbeiträge, Haftpflicht, etc - von Gast - 03.07.2020, 15:42
RE: Angestellter RA - Kammetbeiträge, Haftpflicht, etc - von GAsst - 04.07.2020, 00:12
RE: Angestellter RA - Kammetbeiträge, Haftpflicht, etc - von Gast - 04.07.2020, 08:36
RE: Angestellter RA - Kammetbeiträge, Haftpflicht, etc - von Gast - 04.07.2020, 08:46
RE: Angestellter RA - Kammetbeiträge, Haftpflicht, etc - von Gast - 04.07.2020, 10:19