03.07.2020, 15:42
Hi zusammen,
wenn der AG sämtliche Kosten des angestellten RAs übernimmt (zB Haftpflicht und Kammerbeiträge), dann tauchen diese Kosten auf den Lohnzettel des RAs als zusätzlicher geldwerter Vorteil zum Lohn auf und er muss auf diese Steuern und Sozialabgaben leisten, richtig?
Angenommen der Kammerbeitrag beläuft sich auf 250 Euro, den der AN selbst an die Kammer zahlt. Wie läuft das dann ab? Überweist der AG dann 250 Euro an den AN? Dann würde ja effektiv weniger als 250 Euro beim AN ankommen. Kann der AN die Steuer- und Sozialabzüge auf diesen Betrag dann wiederum selber in seiner Steuererklärung geltend machen? Oder wie läuft das ab?
Danke!
wenn der AG sämtliche Kosten des angestellten RAs übernimmt (zB Haftpflicht und Kammerbeiträge), dann tauchen diese Kosten auf den Lohnzettel des RAs als zusätzlicher geldwerter Vorteil zum Lohn auf und er muss auf diese Steuern und Sozialabgaben leisten, richtig?
Angenommen der Kammerbeitrag beläuft sich auf 250 Euro, den der AN selbst an die Kammer zahlt. Wie läuft das dann ab? Überweist der AG dann 250 Euro an den AN? Dann würde ja effektiv weniger als 250 Euro beim AN ankommen. Kann der AN die Steuer- und Sozialabzüge auf diesen Betrag dann wiederum selber in seiner Steuererklärung geltend machen? Oder wie läuft das ab?
Danke!
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Angestellter RA - Kammetbeiträge, Haftpflicht, etc - von Gast - 03.07.2020, 15:42
RE: Angestellter RA - Kammetbeiträge, Haftpflicht, etc - von GAsst - 04.07.2020, 00:12
RE: Angestellter RA - Kammetbeiträge, Haftpflicht, etc - von Gast - 04.07.2020, 08:36
RE: Angestellter RA - Kammetbeiträge, Haftpflicht, etc - von Gast - 04.07.2020, 08:46
RE: Angestellter RA - Kammetbeiträge, Haftpflicht, etc - von Gast - 04.07.2020, 10:19