03.07.2020, 14:24
(03.07.2020, 13:13)Gast schrieb:(03.07.2020, 11:13)Gast schrieb: Ich habe in beiden Examen ein VB, aber die meisten Jobs sagen mir nicht so zu:
In der GK oder Boutique wirst du oft hart geknechtet, hast teilweise unangenehme Chefs. Gegen das Richteramt spricht einmal die Aussicht, erst Strafrecht machen zu müssen, andererseits das etwas konservative Arbeitsumfeld. Eine Behörde ist mir zu dröge, außerdem liebe ich das ÖR nicht.
Käme es deshalb theoretisch in Betracht, es als Einzelanwalt zu versuchen? Oder ist das zu riskant?
Ich würde hoffen, in der Branche durch meine Qualifikationen und vor allem gute Leistung im Job aufzufallen. Ich schreibe gerne Schriftsätze an das Gericht und beherrsche das prozessuale und materielle Zivilrecht (abgesehen natürlich von praktischen Feinheiten, die man erst im Laufe der Zeit lernt) ziemlich gut. Geld habe ich ein bisschen gespart.
Vielen Dank für eure Tipps!
Tendenziell solltest du das machen, was den größten Spaß bringt, weil der Job im Zweifel lange getan werden will, alleine um das Investment für den Start in die Selbständigkeit wieder reinzuholen.
Was die GK-Trolle auch so gerne vergessen: wenn man - wirklich - gut ist (= eben nicht nur teuer bezahlter Zuarbeiter) und dort Partner werden will, begibst du dich genauso in ein (wohl noch deutlich höheres) Risiko und musst auch erstmal die Kohle für den dortigen Einstieg bzw Gesellschaftsanteil zusammenbekommen. Also Scheu vor Risiko solltest du als Anwalt so oder so eher ablegen.
Das ist so nicht richtig.
Abgesehen vom "Buy in", den es so meines Wissens nicht gibt, hat ein Partner ein völlig anderes Risiko. Klar, er muss einen sehr hohen Umsatz liefern. Anders als der Einzelanwalt wäre im Zweifel aber auch eine Abstufung zum (angestellten) Counsel möglich. Außerdem hat auch ein frischer Partner regelmäßig genug Kontakte und die nötigen Qualifikationen, um in eine gute Inhouse-Position zu kommen.
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