03.07.2020, 11:42
(03.07.2020, 10:04)Gast schrieb:(03.07.2020, 09:48)Gast schrieb:Wie schön, wenn jemand meint das beurteilen zu können, der keine Ahnung hat . Ich es im Freundeskreis bei sehr langer Dauer (16+) mehrfach erlebt , weil es sich gerade um Fälle handelte, in denen kein ersichtlicher Grund wie Diss. oder LLM vorhanden war. Die sind ja direkt erkennbar. Mit 12-13 Semestern oder Diss./LLM fragt wirklich keiner.(03.07.2020, 09:45)Gast schrieb:(03.07.2020, 09:39)Gast schrieb:Irgendwann gibt es da schon Grenzen. Wenn Du Dich mit 28/29 auf die erste Stelle bewirbst und die anderen sind 25/26 kann das schon Fragen geben. Speziell bei Frauen, bei denen man dann ab Ende 20 vereinzelt schon die baldige Elternzeit befürchtet.(03.07.2020, 09:34)Gast schrieb: Weniger als 7 Semester geht ohnehin nicht und nach 8 kommt schon der Freischuss. Da den viele machen, ist ein zügiges Studium jetzt nicht so beeindruckend, dass jemand fragt. Ich kenne Leute, die 12-13 gebraucht habe und auch das war, egal, ob VB oder nicht, nie Thema beim potentiellen AG. Höchstens, wenn man selbst in einer Bewerbung die Gründe dafür angesprochen hat.
Es fragt auch keiner, ob man sein Studium und VB ohne Rep. bekommen hat, dabei wäre das wohl eher ein Kriterium, um sich aus der Masse abzuheben. Sowohl im Studium als auch im Ref. waren wir weniger als 5 Leute, die sich allein vorbereitet haben. Mehrere VB und durchgefallen war keiner.
Wie gesagt: das juckt den Arbeitgeber null, ob du 5 oder 15 Semester hattest.
Lebensfern. Bei Jura sind dank Studium, Ref, evtl. Promotion, evtl. LLM viele zum Berufseinstieg Anfang 30. Da fragt niemand nach, das ist völlig normal.
Man hört eher öfter davon, dass zu junge Kandidaten mangels (Lebens-)Erfahrung Absagen bekommen; v.a. von der Justiz.
Es gibt übrigens sogar große, bekannte Arbeitsrechtskanzleien, die Frauen nach Schwangerschaft oder baldigem Kinderwunsch befragen (persönlich erlebt), obwohl das unzulässig ist. Also komm mal nicht mit lebensfern, nur weil Du Dir das mit Deinem begrenzten Horizont nicht vorstellen kannst und noch nicht über hinreichend Erfahrung verfügst,dass auch Prädikate nicht vor schlechten Juristen schützen. Wobei "schlecht" in diesem Fall auch bewusster Rechtsbruch ist.
Gerade in dem Kontext würde ich eher erwarten, dass mit der Frage geprüft werden soll, ob die Bewerber ihr theoretisches Wissen auch selbstbewusst praxistauglich einsetzen können, also ohne mit der Wimper zu zucken lügen können statt sich über die Frage zu echauffieren oder ehrlich zu antworten.
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