03.07.2020, 09:34
(03.07.2020, 08:13)Gast23 schrieb:(03.07.2020, 07:36)Gast schrieb:(03.07.2020, 07:32)Gast schrieb: Guten Morgen,
ich habe eine Frage bzgl. der Studiendauer:
Inwieweit (wenn überhaupt) wird ein schnelles Studium (1. juristische Prüfung nach 6 Semestern, Ergebnis: hohes befriedigend [Gesamtergebnis]) von einem Arbeitgeber gewürdigt?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
Überhaupt nicht. Was nutzt das dem Arbeitgeber?
Na ja, ein zügiges Studium zeugt wohl von einer gewissen Auffassungsgabe.
Ein „vb“ nach 10, 11 oder 12 Semester ist kein großes Kunststück. In dieser Zeit könnte man einen Affen auch das Schreiben beibringen.
Weniger als 7 Semester geht ohnehin nicht und nach 8 kommt schon der Freischuss. Da den viele machen, ist ein zügiges Studium jetzt nicht so beeindruckend, dass jemand fragt. Ich kenne Leute, die 12-13 gebraucht habe und auch das war, egal, ob VB oder nicht, nie Thema beim potentiellen AG. Höchstens, wenn man selbst in einer Bewerbung die Gründe dafür angesprochen hat.
Es fragt auch keiner, ob man sein Studium und VB ohne Rep. bekommen hat, dabei wäre das wohl eher ein Kriterium, um sich aus der Masse abzuheben. Sowohl im Studium als auch im Ref. waren wir weniger als 5 Leute, die sich allein vorbereitet haben. Mehrere VB und durchgefallen war keiner.
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