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  5. Gehaltsanteil RA Teilzeit
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Gehaltsanteil RA Teilzeit
Gast Gast
Unregistered
 
#5
02.07.2020, 18:38
In Großkanzleien ist es absolut üblich, dass man das Gehalt prozentual gemessen an der Arbeitszeit zahlt.

100% Arbeitszeit, 100% Gehalt.

80% Arbeitszeit, 80% Gehalt usw.

Wenn sie dich als Anwalt einstellen, dann bekommst du auch das Gehalt. Wenn sie für dich auf einer 40% Stelle als Anwalt keine Verwendung sehen, dann bieten sie dir vllt eine WiMi Stelle an.

Man arbeitet in Teilzeit sowieso fast immer mehr als vereinbart. Nicht empfehlenswert ist das Modell jeden Tag dazu sein nur mit früher gehen. Das geht (fast) immer schief. Feste Tage sind üblich, etwa Mo/Di. Oder (etwa im Transaktionsbereich) Blockmodelle, also einen Monat für einen Deal durcharbeiten und danach einen Monat frei.
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Nachrichten in diesem Thema
Gehaltsanteil RA Teilzeit - von Gast123 - 02.07.2020, 17:48
RE: Gehaltsanteil RA Teilzeit - von Gast - 02.07.2020, 17:53
RE: Gehaltsanteil RA Teilzeit - von Gast - 02.07.2020, 18:06
RE: Gehaltsanteil RA Teilzeit - von Gast - 02.07.2020, 18:31
RE: Gehaltsanteil RA Teilzeit - von Gast Gast - 02.07.2020, 18:38
RE: Gehaltsanteil RA Teilzeit - von Gast - 02.07.2020, 18:38
RE: Gehaltsanteil RA Teilzeit - von Gast - 02.07.2020, 19:13
RE: Gehaltsanteil RA Teilzeit - von Rechtsanwalt - 02.07.2020, 19:37
RE: Gehaltsanteil RA Teilzeit - von Gast - 02.07.2020, 22:32
RE: Gehaltsanteil RA Teilzeit - von GastHE - 03.07.2020, 00:43
RE: Gehaltsanteil RA Teilzeit - von RechtsanwaltII - 03.07.2020, 02:13
RE: Gehaltsanteil RA Teilzeit - von C8H10N4O2 - 03.07.2020, 09:23


 

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