02.07.2020, 10:37
(02.07.2020, 10:31)rusa schrieb: Hallo in die Runde,
hat jemand Erfahrung damit, sich vor dem Beginn des Referendariats arbeitslos zu melden, wenn man bereits gearbeitet hat?
Mein Vertrag ist befristet (und wird nicht verlängert), der in Frage kommende Ref-Beginn wäre zwei bis vier Monate später.
Vorteile einer Arbeitslosmeldung wären die Beitrage zur Sozial- und Rentenversicherung.
Allerdings frage ich mich, ob das überhaupt möglich ist, wenn ich ohnehin weiß, dass es zwei bis vier Monate später ins Ref geht.
Vielen Dank und beste Grüße!
Ich habe das selbst nicht gemacht, aber klar geht das! Wenn du in die AV lang genug eingezahlt hast, dann besteht dein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Selbst wenn das am Ende nur ein Tag wäre. Gerade mit Blick auf die Versicherungen ist das auch sehr sinnvoll.
Allerdings besteht bei dir natürlich ohne Zusage keine Garantie auf den gewünschten Ref-Beginn. Daher solltest du deinem Sachbearbeiter (sofern es ihn interessiert) erklären, was du vor hast und dass du deshalb an einer anderen Stelle nicht interessiert bist. So lässt er sich dann eventuell mit Aufforderungen zur Bewerbung in Ruhe. Bzw für das Ref bewirbst du dich ja auch.
Du kannst dich übrigens jetzt schon online arbeitssuchend zum entsprechenden Termin melden. Bzw bist verpflichtet das 3 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit zu machen bzw spätestens ab Kenntnis von der Beendigung des AV.
Nachrichten in diesem Thema
Arbeitslos melden zw Anstellung und Ref? - von rusa - 02.07.2020, 10:31
RE: Arbeitslos melden zw Anstellung und Ref? - von GastHE - 02.07.2020, 10:37
RE: Arbeitslos melden zw Anstellung und Ref? - von GastMF - 02.07.2020, 11:03
RE: Arbeitslos melden zw Anstellung und Ref? - von Rusa - 02.07.2020, 11:12








