01.07.2020, 20:33
(01.07.2020, 20:21)Gast82 schrieb:(01.07.2020, 19:26)Gast schrieb: Ist die Justiz für immer gestorben, wenn man nach einer Zusage auf eine Bewerbung für den höheren Justizdienst absagt beziehungsweise zurückzieht, dann erstmal was anderes macht und sich nach ein paar Jahren erneut bewirbt?
Heißt es dann, Sie wissen nicht, was Sie wollen. Wir haben Zweifel, dass Sie (nun) auch wirklich Richter werden und bleiben wollen. Sowas können wir nicht gebrauchen.
Oder geht das im Einzelfall trotzdem?
Mir geht es sowohl um dasselbe Bundesland als auch um ein anderes.
Das selbe OLG ist raus, sagen die dir aber auch deutlich ^^
Warum andere OLG Bezirke oder gar andere Bundesländer raus sein sollten wüsste ich nicht. Wäre ja wohl auch irgendwie diskriminierend...
Generell wäre es mal interessant mit welcher Begründung eine erneute Bewerbung abgelehnt werden würde.
Ob das möglich ist Art 33 GG zu beschränken, weil man einmal ne Bewerbung zurückzieht...?! Rechtlich fraglich.
Wurde dir das so gesagt?
Gibt es bei Absagen überhaupt (schriftliche) Begründungen oder wird nicht meist gesagt, die anderen waren geeigneter oder man sei noch zu lebensunerfahren rübergekommen und solle zunächst Erfahrungen sammeln.
Gibt es hier jemanden, der anonym mal die ihm gegebene Ablehnung posten würde?
Als Begründung könnten die sagen, dass sie Zweifel daran haben, dass du wirklich Richter werden willst und dass du sozusagen unzuverlässig wirkst durch das Zurückziehen und nun erneute Bewerben, dass du nicht voll dahinterstehst und es nur deine zweite Wahl sei...
Gut finde ich es auch nicht, aber ich würde es für gerichtsfest halten.
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