01.07.2020, 10:35
@Torsten: ich habe oben den ausführlichen Kommentar geschrieben. Ich finde das mat. ZR nicht schlecht, ich habe es ja auch gekauft und es nicht bereut. Es hat auch seine Berechtigung, auf kurzem Umfang eine Art "Stichwortliste" mit den relevanten Themen zu bringen.
Was mich "stört", ist nur, dass man eben nicht allein ausgehend davon den Stoff "neu" lernen kann/sollte.
Bsp.-Situation: man hat das 1. Examen (mündliche), macht ein halbes Jahr Pause, startet ins Ref, beginnt ca. ein weiteres halbes Jahr später mit Lernen im ZR (frühestens; viele haben auch Diss usw. gemacht). Wenn man jetzt sagt, okay, lerne ich mal wieder mat. Zivilrecht, und schlägt das Kaiserskript auf, liest man:
Einen Textblock, in dem jeder Satz voll mit Informationen ist, dauernd tauchen Schlagwörter auf, die man eigentlich schon kennt, aber nicht mehr so genau einordnen kann. Dahinter verbergen sich häufig recht komplexe Probleme ("gestörte Gesamtschuld", "unechte Gesamtschuld", "Rosinentheorie"). Wenn man kein Top-Gedächtnis hat, würde ich sagen, dass man alle diese Probleme jedenfalls in 10-20 Minuten erneut durchdenken muss, um sie wieder zu durchdringen, selbst wenn man "gut" im 1. Examen war. Zumindest mir geht es dabei so, dass ich erneut kurz eine Skizze machen muss, dass ich die Parteien, wesentlichen Gesichtspunkte etc. verstehen muss.
Jetzt ist halt die Frage, welches Ziel das Skript verfolgt. Soll es eher auf die wesentlichen Punkte aufmerksam machen, sodass man sie davon ausgehend ggf. anderswo nachlesen kann? Das ist mE völlig legitim, aber deshalb meine ich, dass mir ein "Lehrbuch" fehlt. Deshalb würde ich persönlich vorschlagen:
- erst mit den "hemmer"-Fallskripten einsteigen (das ist übrigens kein Lehrbuch, schon gar nicht zum 2. Examen, sondern die ganz simplen Fallbücher, mit denen auch Studenten lernen). Diese Skripten sind zwar keinesfalls auf Examensniveau und enthalten teilweise künstliche Fälle. ABER sie trainieren wieder die Lösung am Fall und enthalten ganz viele Standardprobleme, die auch im 2. Examen eine gewisse Relevanz haben (Schockschaden, Weiterfressermangel usw.).
- und dann etwa mit dem Kaiserskript mat. ZR arbeiten. Dann liest man dort nicht: "gestörte Gesamtschuld" und denkt sich, häh, was war das nochmal?, sondern kann es unmittelbar einordnen.
Ich bin überzeugt, dass die meisten Kandidaten weniger an mangelndem Detailwissen scheitern und mehr daran, dass sie ihre vorhandene Kenntnis nicht im Fall unterbringen können.
Besonders schwer verständlich in dem Buch finde ich übrigens den Teil zum Arbeitsrecht: die gestörte Gesamtschuld bei verschiedenen Beteiligten (Betriebsangehörige usw) finde ich an sich nicht so schwierig, wenn sie eingängig erklärt wird. Eine solch komplexe Materie kann aber mE niemand auf einer Seite ohne Beispiele und Skizzen nachvollziehbar präsentieren. Jetzt kann man wiederum sagen, na ja, ist halt Nebengebiet, muss man eh nicht so gut können. Aber dann bringt es einem halt auch eher wenig mal gehört zu haben, "da war doch irgendwas mit Arbeitsrecht und Gesamtschuld". In einer stressigen Klausur kann man das dann kaum entwickeln.
Was mich "stört", ist nur, dass man eben nicht allein ausgehend davon den Stoff "neu" lernen kann/sollte.
Bsp.-Situation: man hat das 1. Examen (mündliche), macht ein halbes Jahr Pause, startet ins Ref, beginnt ca. ein weiteres halbes Jahr später mit Lernen im ZR (frühestens; viele haben auch Diss usw. gemacht). Wenn man jetzt sagt, okay, lerne ich mal wieder mat. Zivilrecht, und schlägt das Kaiserskript auf, liest man:
Einen Textblock, in dem jeder Satz voll mit Informationen ist, dauernd tauchen Schlagwörter auf, die man eigentlich schon kennt, aber nicht mehr so genau einordnen kann. Dahinter verbergen sich häufig recht komplexe Probleme ("gestörte Gesamtschuld", "unechte Gesamtschuld", "Rosinentheorie"). Wenn man kein Top-Gedächtnis hat, würde ich sagen, dass man alle diese Probleme jedenfalls in 10-20 Minuten erneut durchdenken muss, um sie wieder zu durchdringen, selbst wenn man "gut" im 1. Examen war. Zumindest mir geht es dabei so, dass ich erneut kurz eine Skizze machen muss, dass ich die Parteien, wesentlichen Gesichtspunkte etc. verstehen muss.
Jetzt ist halt die Frage, welches Ziel das Skript verfolgt. Soll es eher auf die wesentlichen Punkte aufmerksam machen, sodass man sie davon ausgehend ggf. anderswo nachlesen kann? Das ist mE völlig legitim, aber deshalb meine ich, dass mir ein "Lehrbuch" fehlt. Deshalb würde ich persönlich vorschlagen:
- erst mit den "hemmer"-Fallskripten einsteigen (das ist übrigens kein Lehrbuch, schon gar nicht zum 2. Examen, sondern die ganz simplen Fallbücher, mit denen auch Studenten lernen). Diese Skripten sind zwar keinesfalls auf Examensniveau und enthalten teilweise künstliche Fälle. ABER sie trainieren wieder die Lösung am Fall und enthalten ganz viele Standardprobleme, die auch im 2. Examen eine gewisse Relevanz haben (Schockschaden, Weiterfressermangel usw.).
- und dann etwa mit dem Kaiserskript mat. ZR arbeiten. Dann liest man dort nicht: "gestörte Gesamtschuld" und denkt sich, häh, was war das nochmal?, sondern kann es unmittelbar einordnen.
Ich bin überzeugt, dass die meisten Kandidaten weniger an mangelndem Detailwissen scheitern und mehr daran, dass sie ihre vorhandene Kenntnis nicht im Fall unterbringen können.
Besonders schwer verständlich in dem Buch finde ich übrigens den Teil zum Arbeitsrecht: die gestörte Gesamtschuld bei verschiedenen Beteiligten (Betriebsangehörige usw) finde ich an sich nicht so schwierig, wenn sie eingängig erklärt wird. Eine solch komplexe Materie kann aber mE niemand auf einer Seite ohne Beispiele und Skizzen nachvollziehbar präsentieren. Jetzt kann man wiederum sagen, na ja, ist halt Nebengebiet, muss man eh nicht so gut können. Aber dann bringt es einem halt auch eher wenig mal gehört zu haben, "da war doch irgendwas mit Arbeitsrecht und Gesamtschuld". In einer stressigen Klausur kann man das dann kaum entwickeln.
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