30.06.2020, 18:58
Jup, du zahlst ja nicht in die Arbeitslosenversicherung ein. Da bleibt nur ALG II o.ä.
Allerdings kannst du mit deinem Nebenjob natürlich auch in die AV einzahlen und dann darüber nach entsprechender Zeit den Anspruch auf ALG I erhalten. Aber der Betrag ist dann natürlich meist nicht so hoch. Zusätzlich gibt's aber oft noch Wohngeld.
Allerdings kannst du mit deinem Nebenjob natürlich auch in die AV einzahlen und dann darüber nach entsprechender Zeit den Anspruch auf ALG I erhalten. Aber der Betrag ist dann natürlich meist nicht so hoch. Zusätzlich gibt's aber oft noch Wohngeld.
Nachrichten in diesem Thema
ALG1 nach Beamtentum auf Widerruf - von Gast - 30.06.2020, 17:18
RE: ALG1 nach Beamtentum auf Widerruf - von Gast - 30.06.2020, 18:21
RE: ALG1 nach Beamtentum auf Widerruf - von GastHE - 30.06.2020, 18:58
RE: ALG1 nach Beamtentum auf Widerruf - von Gast - 30.06.2020, 19:06
RE: ALG1 nach Beamtentum auf Widerruf - von GastHE - 30.06.2020, 19:32
RE: ALG1 nach Beamtentum auf Widerruf - von Gast - 30.06.2020, 19:08
RE: ALG1 nach Beamtentum auf Widerruf - von Gast - 01.07.2020, 14:09