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  5. Mindestbeitrag Versorgungswerk NRW
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Mindestbeitrag Versorgungswerk NRW
Neustarter2020
Unregistered
 
#1
29.06.2020, 18:33
Servus! 
Möchte gern dieses Jahr selbst nach Erstzulassung (haha) starten.
Bei der Berechnung meiner Kosten an Beiträgen berücksichtige ich Kammerbeiträge und Berufshaftpflicht, die mir überschaubar erscheinen. 
Bei den Abgaben fürs Versprgungswerk gerate ich bei § 30 (2) bzw (3) ins Stocken. Sehe ich das richtig, dass ich monatlich ca 670 berappen soll? Hoffe ich stehe auf dem Schlauch und übersehe einen Befreiungstatbestand oder checke sonst was nicht. 

Danke für hilfreiche Antworten. HämeR und Spotter (viel Glück als RA wenn du schon die Satzung nicht lesen kannst blablabla) haltet euch gern zurück oder gebt wenigstens damit verbunden die passende Antwort. ;)

Vielen Dank! 

PS.: wenn ich sonst noch was vergessen hab an Pflichtposten - gern auf den Tisch damit!
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Nachrichten in diesem Thema
Mindestbeitrag Versorgungswerk NRW - von Neustarter2020 - 29.06.2020, 18:33
RE: Mindestbeitrag Versorgungswerk NRW - von Gast - 29.06.2020, 18:41
RE: Mindestbeitrag Versorgungswerk NRW - von Neustarter2020 - 29.06.2020, 18:44
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