29.06.2020, 10:11
(29.06.2020, 09:46)Gast23 schrieb:Soweit ich gesehen habe, ist das der Fall. Daher sollte sich wirklich kein Volljurist bewerben.(29.06.2020, 09:42)Gast schrieb: - Als Rechtspfleger wirst du mit A9 Einstiegsgehalt besoldet. Macht ca. 1700 Netto. Rechtspfleger arbeiten in sehr spezialisierten Gebieten und nicht nur in der Zwangsvollstreckung. Grundbuchrecht ist zB auch nicht gerade einfach zugänglich
- Als Gerichtsvollzieher bist du Beamter des mittleren Dienstes, kannst durch Auslagen etc. aber - je nach Bezirk - auch auf das Einkommen eines Richters kommen.
Im Grunde korrekt. Gerade in NRW besteht die Möglichkeit als Volljurist Rechtspfleger zu werden. Von OLG Köln und Ddorf ausgeschrieben.
Nur die Besoldung ist schön deutlich höher. A9 sind circa 2400 netto. Abzgl. Krankenkasse.
Könnte aber auch sein, dass man nicht verbeamtet wird, sondern traifbeschäftigt wird.
Ein bei Verbeamtung deutlich geringeres Einkommen gegenüber Richtern und Staatsanwälten mag man noch irgendendwie akzeptieren können, wenn man etwas schlechtere Noten hat und positive Aspekte wie verhältnismäßig hohe und sichere Pension, Kinderzulage und Arbeitsplatzsicherheit berücksichtigt. Aber als tarifbeschäftigter Volljurist auf einer 9er oder 10er Stelle sollte man definitiv nicht machen. Außerdem kommt man damit in Köln dann auch mit Ende 30 nicht über eine Studentenbude oder eine Wohnung in Porz oder Chorweiler hinaus.
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Als Volljurist Rechtspfleger oder Gerichtsvollzieher? - von Ass. iur. Rechtspfleger - 29.06.2020, 09:32
RE: Als Volljurist Rechtspfleger oder Gerichtsvollzieher? - von Gast - 29.06.2020, 09:42
RE: Als Volljurist Rechtspfleger oder Gerichtsvollzieher? - von Gast23 - 29.06.2020, 09:46
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