28.06.2020, 18:08
Im Mittelalter wurde man erst mit 41 Jahren verbeamtet, da gab es wohl noch keinen Amtsarzt bzw. private KV:
"Insgesamt betrachtet waren Personen im Renten- oder Greisenalter im Mittelalter jedenfalls durchaus kein ungewohnter Anblick. Das Leben wurde in Phasen eingeteilt, die zu verschiedenen Zeiten und von einzelnen Autoren unterschiedlich definiert wurden. Im Allgemeinen jedoch galt der Mensch im Alter von 21 bis ungefähr 40 als erwachsen (adultus), von 41 bis 60 als „reif“ (maturus) und ab 61 als Greis (senectus). Kaum ein städtischer Handwerker dürfte mit weniger als 30 bis 40 Jahren seinen Meistertitel und eine eigene Werkstatt erworben haben – dafür sorgten schon die oft langen Lehr- und Gesellenzeiten.
Für öffentliche Ämter galt stets eine gewisse „Reife“, also ein Alter jenseits der 40 als Voraussetzung. Ausnahmen bestätigen hier die Regel, denn gerade sie wurden in der Regel für wert erachtet, in Aufzeichnungen besonders vermerkt zu werden.
Mit 40 Jahren galt man also noch keineswegs als „alt“, auch wenn manch hart arbeitender Bauer, Handwerker oder Tagelöhner sich durchaus so gefühlt haben mag."
"Insgesamt betrachtet waren Personen im Renten- oder Greisenalter im Mittelalter jedenfalls durchaus kein ungewohnter Anblick. Das Leben wurde in Phasen eingeteilt, die zu verschiedenen Zeiten und von einzelnen Autoren unterschiedlich definiert wurden. Im Allgemeinen jedoch galt der Mensch im Alter von 21 bis ungefähr 40 als erwachsen (adultus), von 41 bis 60 als „reif“ (maturus) und ab 61 als Greis (senectus). Kaum ein städtischer Handwerker dürfte mit weniger als 30 bis 40 Jahren seinen Meistertitel und eine eigene Werkstatt erworben haben – dafür sorgten schon die oft langen Lehr- und Gesellenzeiten.
Für öffentliche Ämter galt stets eine gewisse „Reife“, also ein Alter jenseits der 40 als Voraussetzung. Ausnahmen bestätigen hier die Regel, denn gerade sie wurden in der Regel für wert erachtet, in Aufzeichnungen besonders vermerkt zu werden.
Mit 40 Jahren galt man also noch keineswegs als „alt“, auch wenn manch hart arbeitender Bauer, Handwerker oder Tagelöhner sich durchaus so gefühlt haben mag."
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Unterschiede zwischen den BL bzgl. der amtsärztliche Untersuchung - von Gast - 28.06.2020, 11:02
RE: Unterschiede zwischen den BL bzgl. der amtsärztliche Untersuchung - von Auch Bln - 28.06.2020, 11:21
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RE: Unterschiede zwischen den BL bzgl. der amtsärztliche Untersuchung - von Gastgast - 28.06.2020, 14:50
RE: Unterschiede zwischen den BL bzgl. der amtsärztliche Untersuchung - von GastNRW23 - 29.06.2020, 11:38
RE: Unterschiede zwischen den BL bzgl. der amtsärztliche Untersuchung - von Gastgast - 29.06.2020, 12:27
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