28.06.2020, 14:50
(28.06.2020, 11:02)Gast schrieb: Da ich aus den anderen Threads zur amtsärztlichen Untersuchung nicht schlau geworden bin, mache ich einen neuen zusammenfassenden auf:
Wie sieht es in den einzelnen Bundesländern aus?
Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die amtsärztliche Untersuchung (zu Beginn des Einstellungsverfahrens, vor dem Richterwahlausschuss, vor Dienstbeginn, nach Dienstbeginn, nur vor der Lebenszeiternennung)?
Wo gibt es einen Fragebogen, den man selbst auszufüllen hat, wo macht alles das Gesundheitsamt?
Wie umfangreich ist die Untersuchung (ausgehend von einem "Normal-Gesunden" nach dessen Angaben und objektivem Ersteindruck)?
Wo gibt es zeitliche Begrenzungen zu den Fragen (z.B. Krankenhausaufenthalte der letzten 10 Jahre statt seit Geburt)?
Ich interessiere mich besonders für Baden-Württemberg, Hessen und NRW, aber Informationen aus anderen Bundesländern sind ebenso willkommen und finden wahrscheinlich genug Interessierte!
NRW. Vor Verbeamtung auf Probe. Zeitliche Grenze wurde mir nicht kommuniziert. Man muss vor Ort einen Fragebogen ausfüllen und Blut Probe etc abgeben.
Nur so vom Gefühl, wenn du schon das BL nach dem Amtsarzt ausrichten musst, wird es wahrscheinlich schwierig :D
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Unterschiede zwischen den BL bzgl. der amtsärztliche Untersuchung - von Gast - 28.06.2020, 11:02
RE: Unterschiede zwischen den BL bzgl. der amtsärztliche Untersuchung - von Auch Bln - 28.06.2020, 11:21
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RE: Unterschiede zwischen den BL bzgl. der amtsärztliche Untersuchung - von GastNRW23 - 29.06.2020, 11:38
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