26.06.2020, 07:07
(26.06.2020, 00:13)naiver Referendarius schrieb:(08.04.2020, 06:44)T. Kaiser schrieb: [quote pid='39630' dateline='1586278361']Moin!
Im Allgemeinen stimmt natürlich nicht zu 100 % alles, was im Skript steht, aber ich finde auch nicht, dass man das erwarten kann.
Zeige mir bitte eine Stelle in den Zivilrechtsskripten, die fachlich nicht stimmt.
Gruss
TK
Zwar war ich nicht angesprochen, aber der Aufforderung komme ich gerne nach!
In mehreren Kaiser-Skripten wird die Auffassung vertreten, eine Hilfsaufrechnung läge nur dann vor, wenn sich der Aufrechnende primär auf tatsächlicher Ebene und nicht nur mit rechtlichen Ansichten gegen die Hauptforderung verteidigt.
Das mag zwar vertretbar sein, ist aber jedenfalls contra BGH. Der formuliert sehr schön:
"Soweit sich der Bekl. auf Seite 2 des Schriftsatzes vom 16.7.2017 zugleich dahingehend eingelassen hat, die von ihm erklärten Hilfsaufrechnungen seien keine Hilfsaufrechnungen, liegt darin ein offensichtliches Missverständnis der Begrifflichkeiten durch seinen Prozessbevollmächtigten."
BGH XI ZR 538/17 (NJW 2018, 2269)
Woher der Prozessbevollmächtigte das wohl hat?
LG
[/quote]
Ich bin mir nicht sicher, ob Du das Prinzip von juristischen Werken verstanden hast, naiver Referendarius.
Es handelt sich um einen Streitstand (!), den wir im Skript aufführen. Und auch mit Fundstellen belegen. Eine Auffassung macht es so... eine andere so.. Lies mal mein RA-Lehrbuch S. 65 in der aktuellen Auflage, da steht das alles drin!
Dort schreiben wir, dass die Thematik problematisch ist, wir belegen beide Auffassungen mit Nachweisen aus der Rspr. und Literatur. Und schreiben am Ende, dass es egal ist, wie man sich entscheidet, solange man seine Auffassung begründet.
Nur weil du eine Auffassung für vielleicht überzeugender hälst, macht das das Skript nicht falsch.
Wir haben dieses Streitstand übrigens aus Original-Examensklausuren, das haben wir uns nicht ausgedacht.
Die Darstellung eines Streitstandes kann nicht falsch sein, wenn es den Streitstand gibt, naiver Referendarius.
Und im ZPO-Skript bei Rn. 32a geht es um den Aufbau des Tatbestandes in diesen Fällen. Die Passagen dort sind auch nicht falsch, weil du bei der Hilfsaufrechnung ohne streitgen Vortrag zu den Klagetatsachen wie bei einer "normalen" Primäraufrechnung aufbauen musst.
Hope that helps you.
Gruss
T.K.
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