18.06.2020, 14:32
(18.06.2020, 14:24)Gast schrieb: Wann lernt man denn dann?
Selbst wenn es eine geregelte 40h-Woche ist, muss man sich um den Haushalt kümmern, einkaufen, evtl. Sport treiben und schlafen.
Halte ich auch nicht für sehr sinnvoll. Vor dem VV würde ich keiner Vollzeittätigkeit nachgehen, danach ist es aber absolut sinnvoll, sich nicht auf eine WiMi-Tätigkeit zu beschränken. Wer lernt denn nach dem schriftlichen Verfahren durchgehend vier Monate bis zur mündlichen - schon allein, weil man noch nicht sicher weiß, dass man sich verbessert hat, fehlt da doch die Motivation. Die Referendare sind ja auch alle in der Wahlstation und werden da nicht 24/7 lernen.
Für eine Tätigkeit als Anwalt nach dem schriftlichen VV spricht allerdings:
- man sammelt Berufserfahrung
- verdient mehr Geld als ein WiMi
- hat bereits einen Job, sollte man sich nicht verbessern (und muss auch später niemandem erklären, warum man so lange als WiMi tätig war)
Auf der Contra-Seite sehe ich da nichts.
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