18.06.2020, 10:05
(18.06.2020, 09:39)Gast Gast schrieb:(18.06.2020, 08:12)GAsst schrieb: Wenn du dich arbeitslos meldest, wirst du auch in die Vermittlung kommen. Dann kann es also sein, dass du ein jobangebot bekommst, die Ablehnung müsstest du begründen. Da der Verbesserungsversuch dich nicht unmittelbar aus der Arbeitslosigkeit holt, ist dies ein eher schlechtes Argument. Für die Klausuren brauchst du zudem eine Art Ausnahmegenehmigung, da du dann ja 2 Wochen lang dem Arbeitsmarkt wegen der Klausuren nicht zur Verfügung stehst. War bei mir damals aber recht schnell gehandhabt, weil ich einen Amschkussjob hatte.
Für 3 Monate wird man bei GKs eingestellt, für 2 vielleicht auch. Bei Mittelständlern dürfte das schwieriger werden, da diese insgesamt mit weniger Fluktuation rechnen und kalkulieren. Aber fragen kostet nichts. Vergütung ist da sehr breit gestreut, zwischen 200 und 600 pro Wochenarbeitstag dürfte realistisch sein
Du warst aber anständig beim Arbeitsamt. Ich habe damals zwei Monate von meiner Sachbearbeiterin überhaupt nichts gehört.
Und die zwei Klausurwochen... man ist ja nicht ständig beim Amt ;) ich würde es erst mit dem Arbeitsamt versuchen und nur, wenn man da eine super stressige Sachbearbeiterin hat, den WiMi machen. Mal zwei oder drei Monate einfach frei zu haben, ist auch ganz schön.
Ich wollte auch schon sagen ganz schön anständig. Bei Vermittlungsangeboten der Arbeitsagentur Musst du zwar dich bewerben und wenn du zum beWerbungsgespräch aber wenn allein schon der Hinweis im Anschreiben existiert dass du dich auf ein verbindliches Vermittlungsangebot der Bundesagentur für Arbeit hin bewirbst sorgt dies so beim Arbeitgeber für Schrecken
Ansonsten kannst du auch einen Job annehmen der eigentlich Unbefristet oder längere Zeit befristet ist. Schließlich kannst auch du in der Probezeit jederzeit kündigen.
Dem Arbeitgeber musst du nicht mitteilen dass du beabsichtigst jetzt drei Monaze Arbeitsverhältnis aufzunehmen
Ansonsten kann es hilfreich sein wenn du ein bisschen Zeitraum länger Arbeitslosengeld bekommen möchtest du einen Job annimmst ganz normal arbeitest und dann eine Probezeit Kündigung aber Mitwirkung ersten zwei morgen Zukunft aussprichst infolgedessen wirst du wahrscheinlich eine gegen Kündigung bekommen oder die Vorlage eines Aufhebungsvertrages und diesen kannst du im Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber so gestalten dass keine Sperrzeit erhältst.
Übrigen ist anzumerken dass auch bei Krankheit jeder Termin bei der Arbeitsagentur nicht wahrgenommen werden kann. In diesem Zusammenhang Verweise ich auf ein legal Tech namens AU - Schein.
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Arbeitsamt oder Lückenfüller? - von Guest - 18.06.2020, 07:45
RE: Arbeitsamt oder Lückenfüller? - von GAsst - 18.06.2020, 08:12
RE: Arbeitsamt oder Lückenfüller? - von Gast Gast - 18.06.2020, 09:39
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