• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Prozess/Vergleich in Abwesenheit
Antworten

 
Prozess/Vergleich in Abwesenheit
Gast
Unregistered
 
#1
14.06.2020, 04:03
Das folgende Zitat habe ich aus einem Leitfaden für Berufseinsteiger/Proberichter am Landgericht:


Zitat:Überlegen Sie auch, ob Sie wirklich immer eine Güteverhandlung und das persönliche Erscheinen der Parteien anordnen müssen (§§ 141, 278 ZPO). In Verkehrsunfallsachen sind beispielsweise häufig außergerichtliche Verhandlungen gescheitert. Auf der Beklagtenseite ist nur wichtig, inwieweit die Versicherung vergleichsbereit sein könnte. Sie und nicht der eher prozesstaktisch mitverklagten Fahrer/Halter wird wirtschaftlich belastet. In "Versicherungsfällen" sollte daher statt der Anordnung des persönlichen Erscheinens die (telefonische) Erreichbarkeit des Sachbearbeiters (Regulierungsbeauftragten) veranlasst werden.


Ich bin kein Berufseinsteiger. Aber ich würde diesen Abschnitt gerne verstehen.

Ich gehe davon aus, dass die Versicherung zumindest durch einen Rechtsanwalt beim Termin vertreten sein muss. Sonst Versäumnisurteil. Oder kann hier in Abwesenheit der Versicherung verhandelt werden?

Wenn aber doch der Rechtsanwalt der Versicherung answesend ist: Warum kann der Rechtsanwalt nicht den Vergleich schließen? Ist immer die höchstpersönliche Zustimmung der Partei erforderlich?

Nebenbei: wieso ist es "prozesstaktisch" sinnvoll, den Fahrer/Halter mitzuverklagen?
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Prozess/Vergleich in Abwesenheit - von Gast - 14.06.2020, 04:03
RE: Prozess/Vergleich in Abwesenheit - von DreiRussenTroll - 14.06.2020, 08:59
RE: Prozess/Vergleich in Abwesenheit - von Gast - 17.06.2020, 16:54
RE: Prozess/Vergleich in Abwesenheit - von Gast - 17.06.2020, 18:15
RE: Prozess/Vergleich in Abwesenheit - von Gast - 17.06.2020, 18:47


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus