13.06.2020, 16:53
Es hilft ein Blick in § 22 DRiG:
Innerhalb der ersten zwei Jahre kann bei Zweifeln an der Eignung relativ problemlos entlassen werden, danach nur noch, wenn die mangelnde Eignung feststeht (was ggf. im Falle eines Rechtsstreits durch den Dienstherrn zu beweisen wäre).
In der Praxis wird - im beidseitigen Interesse von Dienstherr und Assessor - ein "Trennungsgespräch" geführt. D.h. meist wird der/die Betroffene in einem vertraulichen Gespräch damit konfroniert, dass seitens des Dienstherrn ernsthafte Zweifel vorliegen. Solche Zweifel können im Fachlichen begründet liegen (insb. mangelnde Entschlusskraft und daher viel zu geringe Erledigungszahlen) oder im Persönlichen (rassistische oder sexistische Äußerungen, unerträgliche Herabsetzung der Beteiligten oder des nachgeordneten Dienstes). In der Regel wird dann nahe gelegt, sich innerhalb der recht großzügigen Fristen bis zum nächsten Entlassungsfenster nach DRiG zu bewerben und dann selbst um eine Entlassung zu ersuchen (§ 22 DRiG ist einseitig zwingendes Recht).
Solche Gespräche und anschließende Eigenkünigungen sind selten, kommen aber doch ab und an vor.
"Echte" Entlassungen sind extrem selten. Ich kenne das ehrlich gesagt nur im Zusammenhang mit ernsten (Dienst-)Vergehen (die auch bei einem verplanten Richter ernsthafte Konsequenzen bis zur Entlassung hätten). Tödlich in diesem Zusammenhang ist die Ausnutzung des Amtes zum persönlichen Vorteil, wie in der Entscheidung "stalkender StA" oder auch -so ein mir vom Hörensagen bekannter Fall einer Eigenkündigung nach Trennungsgespräch- ein besoffener Assesor, der vehement auf die Polizei eingewirkt hat, dass sie keine Anzeige schreiben sollen.
Innerhalb der ersten zwei Jahre kann bei Zweifeln an der Eignung relativ problemlos entlassen werden, danach nur noch, wenn die mangelnde Eignung feststeht (was ggf. im Falle eines Rechtsstreits durch den Dienstherrn zu beweisen wäre).
In der Praxis wird - im beidseitigen Interesse von Dienstherr und Assessor - ein "Trennungsgespräch" geführt. D.h. meist wird der/die Betroffene in einem vertraulichen Gespräch damit konfroniert, dass seitens des Dienstherrn ernsthafte Zweifel vorliegen. Solche Zweifel können im Fachlichen begründet liegen (insb. mangelnde Entschlusskraft und daher viel zu geringe Erledigungszahlen) oder im Persönlichen (rassistische oder sexistische Äußerungen, unerträgliche Herabsetzung der Beteiligten oder des nachgeordneten Dienstes). In der Regel wird dann nahe gelegt, sich innerhalb der recht großzügigen Fristen bis zum nächsten Entlassungsfenster nach DRiG zu bewerben und dann selbst um eine Entlassung zu ersuchen (§ 22 DRiG ist einseitig zwingendes Recht).
Solche Gespräche und anschließende Eigenkünigungen sind selten, kommen aber doch ab und an vor.
"Echte" Entlassungen sind extrem selten. Ich kenne das ehrlich gesagt nur im Zusammenhang mit ernsten (Dienst-)Vergehen (die auch bei einem verplanten Richter ernsthafte Konsequenzen bis zur Entlassung hätten). Tödlich in diesem Zusammenhang ist die Ausnutzung des Amtes zum persönlichen Vorteil, wie in der Entscheidung "stalkender StA" oder auch -so ein mir vom Hörensagen bekannter Fall einer Eigenkündigung nach Trennungsgespräch- ein besoffener Assesor, der vehement auf die Polizei eingewirkt hat, dass sie keine Anzeige schreiben sollen.
Nachrichten in diesem Thema
Entlassung Probezeit justiz - von Gast12345 - 13.06.2020, 12:28
RE: Entlassung Probezeit justiz - von Gast - 13.06.2020, 13:33
RE: Entlassung Probezeit justiz - von Gast - 13.06.2020, 13:48
RE: Entlassung Probezeit justiz - von Gast - 13.06.2020, 14:10
RE: Entlassung Probezeit justiz - von Gast - 13.06.2020, 14:38
RE: Entlassung Probezeit justiz - von Gast - 13.06.2020, 14:49
RE: Entlassung Probezeit justiz - von Gast - 13.06.2020, 16:42
RE: Entlassung Probezeit justiz - von Auch Bln - 13.06.2020, 16:53
RE: Entlassung Probezeit justiz - von Gast - 13.06.2020, 17:13
RE: Entlassung Probezeit justiz - von Auch Bln - 13.06.2020, 20:37
RE: Entlassung Probezeit justiz - von Gast - 13.06.2020, 17:30
RE: Entlassung Probezeit justiz - von Auch Bln - 13.06.2020, 20:45
RE: Entlassung Probezeit justiz - von Gast - 13.06.2020, 22:36
RE: Entlassung Probezeit justiz - von Gast - 13.06.2020, 20:37
RE: Entlassung Probezeit justiz - von Gast - 13.06.2020, 23:32
RE: Entlassung Probezeit justiz - von NRWNRW - 14.06.2020, 08:58
RE: Entlassung Probezeit justiz - von Gast23 - 14.06.2020, 14:25
RE: Entlassung Probezeit justiz - von Gast - 14.06.2020, 15:09
RE: Entlassung Probezeit justiz - von Gast - 14.06.2020, 15:18
RE: Entlassung Probezeit justiz - von Gast - 14.06.2020, 15:37
RE: Entlassung Probezeit justiz - von Gast - 14.06.2020, 15:55
RE: Entlassung Probezeit justiz - von Gast23 - 14.06.2020, 16:24