08.06.2020, 10:21
Ich habe mich damals (NRW) auch am Tag nach meiner mündlichen Prüfung arbeitslos gemeldet, war also beim Jobcenter vorstellig. Davor hatte ich keinen Kontakt mit denen. Das war gar kein Problem.
Theoretisch ist es ja möglich, dass man durch die mündliche Prüfung fällt und damit weiter beim Land beschäftigt bleibt. Die Ladung zur mündlichen Prüfung ist kein Kündigungsschreiben.
Theoretisch ist es ja möglich, dass man durch die mündliche Prüfung fällt und damit weiter beim Land beschäftigt bleibt. Die Ladung zur mündlichen Prüfung ist kein Kündigungsschreiben.
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Arbeitslos - von GastHE - 08.06.2020, 08:29
RE: Arbeitslos - von Gastt - 08.06.2020, 08:41
RE: Arbeitslos - von Gast - 08.06.2020, 09:05
RE: Arbeitslos - von Gast - 08.06.2020, 09:07
RE: Arbeitslos - von Gast - 08.06.2020, 09:33
RE: Arbeitslos - von Gast AA - 08.06.2020, 10:12
RE: Arbeitslos - von Gast Gast - 08.06.2020, 10:21
RE: Arbeitslos - von Gast - 08.06.2020, 10:25
RE: Arbeitslos - von Gast Gast - 08.06.2020, 10:38
RE: Arbeitslos - von Gast - 08.06.2020, 10:59
RE: Arbeitslos - von Gast AA - 08.06.2020, 10:30
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RE: Arbeitslos - von Gast Gast - 08.06.2020, 10:41
RE: Arbeitslos - von GastNRW44 - 08.06.2020, 12:45
RE: Arbeitslos - von Gast - 08.06.2020, 13:23
RE: Arbeitslos - von Gast - 08.06.2020, 16:34
RE: Arbeitslos - von Gast - 08.06.2020, 13:57
RE: Arbeitslos - von Gast - 08.06.2020, 14:50
RE: Arbeitslos - von Gast - 08.06.2020, 15:16