08.06.2020, 10:12
Es wundert mich immer wieder was für merkwürdige Informationen zu diesem Thema kursieren.
Die Prüfung ist bestanden, wenn die mündliche Prüfung vollständig absolviert wurde, nicht bereits schon mit der schriftlichen. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem die mündliche vorbei ist bleibt man im Dienste des jeweiligen Bundeslandes. Arbeitssuchend melden muss man sich daher SPÄTESTENS drei Tage nach Absolvierung der mündlichen Prüfung (sofern man dann auch bestanden hat). Viele melden sich freilich schon Monate vorher, wenn es absehbar ist. Dann muss man aber auch akzeptieren, dass die Agentur einem schon Angebote schickt und meint man müsse sich hier und da bewerben (z.B. auf Stellen, bei denen es schon reicht die schriftlichen Noten vorzulegen), kann sich aber umgekehrt schon zusätzlich arbeitslos melden und entsprechende Nachweise vorlegen, damit dann ab dem ersten Monat der Arbeitslosigkeit auch wirklich ALG I bezogen werden kann.
Hierzu: https://www.lto.de/recht/studium-referen...atsexamen/
Bei uns im Ref gab es zudem ein Formular am Anfang des Refs, das genau auf diese Situation zusammengefasst hat. Trotzdem bestand dann bei den meisten große Unsicherheit, wann genau nun der Zeitpunkt ist.
Sich arbeitssuchen und arbeitslos zu melden sind übrigens auch zwei Paar Schuhe..
Die Prüfung ist bestanden, wenn die mündliche Prüfung vollständig absolviert wurde, nicht bereits schon mit der schriftlichen. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem die mündliche vorbei ist bleibt man im Dienste des jeweiligen Bundeslandes. Arbeitssuchend melden muss man sich daher SPÄTESTENS drei Tage nach Absolvierung der mündlichen Prüfung (sofern man dann auch bestanden hat). Viele melden sich freilich schon Monate vorher, wenn es absehbar ist. Dann muss man aber auch akzeptieren, dass die Agentur einem schon Angebote schickt und meint man müsse sich hier und da bewerben (z.B. auf Stellen, bei denen es schon reicht die schriftlichen Noten vorzulegen), kann sich aber umgekehrt schon zusätzlich arbeitslos melden und entsprechende Nachweise vorlegen, damit dann ab dem ersten Monat der Arbeitslosigkeit auch wirklich ALG I bezogen werden kann.
Hierzu: https://www.lto.de/recht/studium-referen...atsexamen/
Bei uns im Ref gab es zudem ein Formular am Anfang des Refs, das genau auf diese Situation zusammengefasst hat. Trotzdem bestand dann bei den meisten große Unsicherheit, wann genau nun der Zeitpunkt ist.
Sich arbeitssuchen und arbeitslos zu melden sind übrigens auch zwei Paar Schuhe..
Nachrichten in diesem Thema
Arbeitslos - von GastHE - 08.06.2020, 08:29
RE: Arbeitslos - von Gastt - 08.06.2020, 08:41
RE: Arbeitslos - von Gast - 08.06.2020, 09:05
RE: Arbeitslos - von Gast - 08.06.2020, 09:07
RE: Arbeitslos - von Gast - 08.06.2020, 09:33
RE: Arbeitslos - von Gast AA - 08.06.2020, 10:12
RE: Arbeitslos - von Gast Gast - 08.06.2020, 10:21
RE: Arbeitslos - von Gast - 08.06.2020, 10:25
RE: Arbeitslos - von Gast Gast - 08.06.2020, 10:38
RE: Arbeitslos - von Gast - 08.06.2020, 10:59
RE: Arbeitslos - von Gast AA - 08.06.2020, 10:30
RE: Arbeitslos - von Gast - 08.06.2020, 10:39
RE: Arbeitslos - von Gast Gast - 08.06.2020, 10:41
RE: Arbeitslos - von GastNRW44 - 08.06.2020, 12:45
RE: Arbeitslos - von Gast - 08.06.2020, 13:23
RE: Arbeitslos - von Gast - 08.06.2020, 16:34
RE: Arbeitslos - von Gast - 08.06.2020, 13:57
RE: Arbeitslos - von Gast - 08.06.2020, 14:50
RE: Arbeitslos - von Gast - 08.06.2020, 15:16