30.05.2020, 19:56
Schau dir einfach die Original-Prüfervermerke zu den Aktenvorträgen zB in NRW an. Einfach bei google eingeben "Aktenvorträge NRW". Grundsätzlich reicht §§ 12,13 ZPO, aber öfter werden auch mehrere angegeben. Schaden tut es nicht und Auswirkungen auf die Note wird es auch nicht haben. Einzige Ausnahme ist, wenn dort mal ein Problem liegen sollte (aber das ist sehr selten der Fall!).
Nachrichten in diesem Thema
Örtliche Zuständigkeit - von Gast - 30.05.2020, 16:48
RE: Örtliche Zuständigkeit - von Suzo - 30.05.2020, 18:07
RE: Örtliche Zuständigkeit - von Gast - 30.05.2020, 18:17
RE: Örtliche Zuständigkeit - von Gast - 30.05.2020, 18:53
RE: Örtliche Zuständigkeit - von Gast - 04.06.2020, 12:23
RE: Örtliche Zuständigkeit - von Gast - 04.06.2020, 13:27
RE: Örtliche Zuständigkeit - von Gast123 - 30.05.2020, 19:56