30.05.2020, 16:48
Hallo,
wenn man im 2. Examen ein Urteil schreiben soll, muss man ja kurz die örtliche Zuständigkeit begründen. Wenn es verschiedene Möglichkeite gibt, die örtliche Zuständigkeit zu bestimmen, reicht ja, wenn ich die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts mit einer Norm bejahe - ich muss ja nicht alle denkbaren Normen nennen, also zB §§ 12, 13 ZPO und nicht zusätzlich § 29 ZPO. Weiß jemand ein Lehrbuch/Skript, in dem steht, dass es genügt eine Norm zu nennen und nicht alle?
wenn man im 2. Examen ein Urteil schreiben soll, muss man ja kurz die örtliche Zuständigkeit begründen. Wenn es verschiedene Möglichkeite gibt, die örtliche Zuständigkeit zu bestimmen, reicht ja, wenn ich die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts mit einer Norm bejahe - ich muss ja nicht alle denkbaren Normen nennen, also zB §§ 12, 13 ZPO und nicht zusätzlich § 29 ZPO. Weiß jemand ein Lehrbuch/Skript, in dem steht, dass es genügt eine Norm zu nennen und nicht alle?
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Örtliche Zuständigkeit - von Gast - 30.05.2020, 16:48
RE: Örtliche Zuständigkeit - von Suzo - 30.05.2020, 18:07
RE: Örtliche Zuständigkeit - von Gast - 30.05.2020, 18:17
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RE: Örtliche Zuständigkeit - von Gast - 04.06.2020, 12:23
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RE: Örtliche Zuständigkeit - von Gast123 - 30.05.2020, 19:56