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Nachversicherung nach Ref - wo?
Gast
Unregistered
 
#4
28.05.2020, 17:44
(28.05.2020, 12:21)Gast schrieb:  
(28.05.2020, 10:48)Gast schrieb:  Ich habe mir damals die gleiche Frage gestellt.

Wichtig ist vor allem, ob du schon durch vorherige Arbeit eine Anwartschaft bei der DRV hast. Ich hatte zB bereits die 5 Jahre voll, sodass ich bereits wusste, dass und welche Rente ich bekommen werde.

Wenn du diese Zeit noch nicht voll hast, kann es Sinn machen, dich bei der DRV nachzuversichern um auf eine Anwartschaft zu kommen. 

Ich hab mich letztlich für eine Nachversicherung im Versorgungswerk entschieden, bin nun aber auch im Staatsdienst und stehe vor der Frage, ob ich den Mindestbeitrag ins Versorgungswerk weiter einzahlen soll... :D

Aber nicht in der Justiz, oder? Denn da kannst Du definitiv keine Anwaltszulassung behalten und ohne die kannst und darfst Du überhaupt nicht ins Versorgungswerk einzahlen.

Es gibt tatsächlich nur extrem wenige Fälle, wo Du im ÖD arbeiten und Deine Anwaltszulassung behalten kannst. Tatsächlich kenne ich nur vereinzelte Syndikuszulassungen im ÖD und keinen Fall, in dem die Zulassung als RA privat behalten wurde. Insoweit vermute ich, dass Dir die Beantwortung der Frage abgenommen wird.

Natürlich kannst du weiter ins Versorgungswerk einzahlen. Nur halt nicht die Zulassung behalten. Das ist aber, zumindest in meinem Versorgungswerk, nicht gekoppelt.

Was talkst du hier überhaupt so frech von der Seite? Mach erstmal die Basics...
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Nachversicherung nach Ref - wo? - von Gast - 28.05.2020, 10:42
RE: Nachversicherung nach Ref - wo? - von Gast - 28.05.2020, 10:48
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