26.05.2020, 23:47
(26.05.2020, 20:39)Gast schrieb:(26.05.2020, 19:55)Gast schrieb:(26.05.2020, 19:38)Gast schrieb:(26.05.2020, 18:51)Gast schrieb:(26.05.2020, 18:05)Der echte Norden schrieb: Abordnung werden intern ausgeschrieben. Ein echtes Bewerbungsverfahren findet nicht statt. Die Kriterien nach denen Justiz-intern die Abordnung bei mehreren Interessenten vergeben werden dürften, variieren je nach Bundesland. Maßgeblich dürfte in der Regel vor allem die Anciennität sein.
Die Abordnungsdauer ist je nach Abordnung sehr unterschiedlich. Bei Bundesgerichten (BGH, BVerwG etc.) sowie bei Bundesbehörden findet regelmäßig eine Abordnung für drei Jahre statt.
Da sich durch eine Abordnung dein Dienstherr nicht ändert - Du wirst quasi nur verliehen - bleibt die Besoldung wie sie ist. Auch bleibst Du rechtlich "Richter", wobei Du bei einer Behörde die Vorteile der richterlichen Unabhängigkeit einbüßt.
Danke!
Aber melden muss man sich schon auf eine solche interne Ausschreibung?
Und dann bei der jeweiligen Verwaltung oder bei seinem eigenen Dienstherrn?
Weißt du nach welchen Kriterien die Bundesministerien entscheiden?
Da vermute ich eine höhere Zahl an Interessenten als Stellen.
Ich meine, dass gerade auch relativ junge Richter dorthin abgeordnet werden...
Behält man auch seine Planstelle, wenn man wieder zurückkehrt?
Und ab wann muss man seinen Richter-Status aufgeben, also nach einer gewissen Dauer Verwaltung oder ist das egal?
Warum lässt man sich abordnen? Vier Jahre nicht mehr in der Justiz, sondern in der Verwaltung arbeiten zu müssen kann doch nicht erstrebenswert sein?
Um danach befördert zu werden, zB zum Vorsitzenden Richter.
Für 200 Euro mehr solche Entbehrungen für sich selbst und die Familie?
Deswegen entscheiden sich ja auch viele gegen den steinigen Weg. Jeder kann niemand muss!
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Abordnung als Richter - von Gast - 26.05.2020, 14:37
RE: Abordnung als Richter - von Der echte Norden - 26.05.2020, 18:05
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