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  5. Abordnung als Richter
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Abordnung als Richter
Gast
Unregistered
 
#5
26.05.2020, 19:55
(26.05.2020, 19:38)Gast schrieb:  
(26.05.2020, 18:51)Gast schrieb:  
(26.05.2020, 18:05)Der echte Norden schrieb:  
(26.05.2020, 14:37)Gast schrieb:  Wie funktioniert eine Abordnung als Richter z.B. ans BMJ oder an ein Landes-Ministerium?
Muss man sich nur melden oder ganz normal auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben, also Ausschreibung abwarten, Unterlagen (wenn ja, welche?) schicken, AC bzw. Vorstellungsgespräche führen?
Macht man das heimlich, also bewirbt sich erst dort und teilt dann die Zusage mit?
Für wie lange bleibt man dann i.d.R., insbes. beim BMJ abgeordnet?
Ist man dort Referent? Bekommt man sein R1/2-Gehalt aber weiter?

Dumme Frage vielleicht, aber ich würde mich freuen, wenn mir das jemand, der es selbst mal gemacht hatte oder wirklich weiß, wie es läuft, erklärt.

Abordnung werden intern ausgeschrieben. Ein echtes Bewerbungsverfahren findet nicht statt. Die Kriterien nach denen Justiz-intern die Abordnung bei mehreren Interessenten vergeben werden dürften, variieren je nach Bundesland. Maßgeblich dürfte in der Regel vor allem die Anciennität sein.

Die Abordnungsdauer ist je nach Abordnung sehr unterschiedlich. Bei Bundesgerichten (BGH, BVerwG etc.) sowie bei Bundesbehörden findet regelmäßig eine Abordnung für drei Jahre statt.

Da sich durch eine Abordnung dein Dienstherr nicht ändert - Du wirst quasi nur verliehen - bleibt die Besoldung wie sie ist. Auch bleibst Du rechtlich "Richter", wobei Du bei einer Behörde die Vorteile der richterlichen Unabhängigkeit einbüßt.

Danke!
Aber melden muss man sich schon auf eine solche interne Ausschreibung?
Und dann bei der jeweiligen Verwaltung oder bei seinem eigenen Dienstherrn?
Weißt du nach welchen Kriterien die Bundesministerien entscheiden?
Da vermute ich eine höhere Zahl an Interessenten als Stellen.
Ich meine, dass gerade auch relativ junge Richter dorthin abgeordnet werden...

Behält man auch seine Planstelle, wenn man wieder zurückkehrt?
Und ab wann muss man seinen Richter-Status aufgeben, also nach einer gewissen Dauer Verwaltung oder ist das egal?

Warum lässt man sich abordnen? Vier Jahre nicht mehr in der Justiz, sondern in der Verwaltung arbeiten zu müssen kann doch nicht erstrebenswert sein?


Ist quasi Voraussetzung für eine Beförderung und die ist für viele erstrebenswert.
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Nachrichten in diesem Thema
Abordnung als Richter - von Gast - 26.05.2020, 14:37
RE: Abordnung als Richter - von Der echte Norden - 26.05.2020, 18:05
RE: Abordnung als Richter - von Gast - 26.05.2020, 18:51
RE: Abordnung als Richter - von Gast - 26.05.2020, 19:38
RE: Abordnung als Richter - von Gast - 26.05.2020, 19:55
RE: Abordnung als Richter - von Gast - 26.05.2020, 19:55
RE: Abordnung als Richter - von Gast - 26.05.2020, 20:39
RE: Abordnung als Richter - von Der echte Norden - 26.05.2020, 23:47
RE: Abordnung als Richter - von Der echte Norden - 26.05.2020, 23:46
RE: Abordnung als Richter - von Gast - 27.05.2020, 10:31
RE: Abordnung als Richter - von Der echte Norden - 27.05.2020, 10:57
RE: Abordnung als Richter - von Gast - 27.05.2020, 08:02
RE: Abordnung als Richter - von Gast - 27.05.2020, 09:33
RE: Abordnung als Richter - von Guest - 27.05.2020, 13:34
RE: Abordnung als Richter - von Gast - 27.05.2020, 15:28
RE: Abordnung als Richter - von Gast - 27.05.2020, 17:10
RE: Abordnung als Richter - von Gast - 27.05.2020, 18:20
RE: Abordnung als Richter - von Gast - 27.05.2020, 18:35
RE: Abordnung als Richter - von Gast - 27.05.2020, 18:41
RE: Abordnung als Richter - von Gast - 27.05.2020, 22:01
RE: Abordnung als Richter - von Gast - 27.05.2020, 14:44
RE: Abordnung als Richter - von Gast09 - 02.07.2020, 21:49
RE: Abordnung als Richter - von Gast - 02.07.2020, 22:03
RE: Abordnung als Richter - von Gast09 - 02.07.2020, 22:07
RE: Abordnung als Richter - von Gast - 02.07.2020, 22:09
RE: Abordnung als Richter - von Gast - 11.07.2020, 09:51
RE: Abordnung als Richter - von Gast - 11.07.2020, 10:22


 

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