Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
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Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
26.05.2020, 18:05
(26.05.2020, 14:37)Gast schrieb: Wie funktioniert eine Abordnung als Richter z.B. ans BMJ oder an ein Landes-Ministerium?
Muss man sich nur melden oder ganz normal auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben, also Ausschreibung abwarten, Unterlagen (wenn ja, welche?) schicken, AC bzw. Vorstellungsgespräche führen?
Macht man das heimlich, also bewirbt sich erst dort und teilt dann die Zusage mit?
Für wie lange bleibt man dann i.d.R., insbes. beim BMJ abgeordnet?
Ist man dort Referent? Bekommt man sein R1/2-Gehalt aber weiter?
Dumme Frage vielleicht, aber ich würde mich freuen, wenn mir das jemand, der es selbst mal gemacht hatte oder wirklich weiß, wie es läuft, erklärt.
Abordnung werden intern ausgeschrieben. Ein echtes Bewerbungsverfahren findet nicht statt. Die Kriterien nach denen Justiz-intern die Abordnung bei mehreren Interessenten vergeben werden dürften, variieren je nach Bundesland. Maßgeblich dürfte in der Regel vor allem die Anciennität sein.
Die Abordnungsdauer ist je nach Abordnung sehr unterschiedlich. Bei Bundesgerichten (BGH, BVerwG etc.) sowie bei Bundesbehörden findet regelmäßig eine Abordnung für drei Jahre statt.
Da sich durch eine Abordnung dein Dienstherr nicht ändert - Du wirst quasi nur verliehen - bleibt die Besoldung wie sie ist. Auch bleibst Du rechtlich "Richter", wobei Du bei einer Behörde die Vorteile der richterlichen Unabhängigkeit einbüßt.
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Abordnung als Richter - von Gast - 26.05.2020, 14:37
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